Unbezahlte Rechnungen sind ein Ärgernis für viele Unternehmen – möglicherweise auch Ihres. Abhilfe kann das Factoring schaffen – eine unternehmerische Praxis, die es sich zu Nutze macht, dass Sie Ihre offenen Forderungen weiterverkaufen dürfen. Wie genau das funktionieren kann, erfahren Sie in diesem Artikel.
Haben Sie sich schon einmal darüber geärgert, dass Sie der Bezahlung der von Ihnen geschriebenen Rechnungen ewig hinterherlaufen mussten? Viele Unternehmerinnen und Unternehmer unterteilen mitunter gerne ihre Kundinnen und Kunden in den eigenen Gedanken in zwei Gruppen: die Traumkunden, welche nach erbrachter Leistung Ihrerseits zeitnah und ohne viel Aufhebens zahlen auf der einen – und die säumigen Zahler, die ihrer Zahlungspflicht erst nach mehrmaliger Aufforderung nachkommen, auf der anderen Seite. Kund/innen, die ihre Rechnungen einfach nicht bezahlen, sind aus diversen Gründen ein Ärgernis, wenn nicht gar ein Risiko für junge wie auch gestandenen Unternehmen:
Kurzum: Rechnungen stellen für Unternehmen immer ein gewisses Wagnis dar, weil die Bezahlung oft erst noch eingetrieben werden muss. Kein Wunder also, dass es mittlerweile einen eigenen Geschäftszweig gibt, der sich auf das Eintreiben von Rechnungssummen spezialisiert hat. Die Rede ist nicht etwa von Inkasso-Büros, sondern vom sogenannten Factoring bzw. Forderungsverkauf.
Tatsächlich stellen offene Rechnungen nämlich einen Posten dar, mit dem Sie handeln dürfen. Genau das machen sich die Factors – die auf das Factoring spezialisierten Unternehmen – zu Nutze: Sie kaufen die offenen Rechnungen Ihres Unternehmens auf und kümmern sich dann darum, dass diese ordnungsgemäß und fristgerecht bezahlt werden. In diesem Geschäftsverhältnis werden Sie bzw. Ihr Unternehmen damit zum Kreditor. Für den Service Factoring zahlt Ihr Unternehmen normalerweise eine zuvor vereinbarte Factoringgebühr an den Factor, durch die dieser seinen Gewinn erwirtschaften kann.
Konkret kann das so ablaufen, dass Sie mit einem Factor einen Factoringvertrag schließen und in der Folge Ihre noch offenen Rechnungen an den Factor weiterverkaufen. Das passiert z. B. völlig unkompliziert über das Internet. Nach einer Prüfung der Rechnung erhalten Sie vom Factor 80 bis 90 % des offenen Rechnungsbetrags sofort – den Rest des Betrags bekommen Sie, abzüglich der Factoringgebühr, sobald der Factor den Rechnungsbetrag erfolgreich eintreiben konnte.
Die Vorteile dieses Verfahrens für Sie als Unternehmer/in liegen auf der Hand: Statt einen nicht gerade kleinen Teil Ihrer wirtschaftlichen Ressourcen für die Eintreibung offener Rechnungen verplanen zu müssen, arrangieren Sie einmal eine Übereinkunft mit einem Factor mittels Factoringvertrag und übergeben diesem in Folge einfach alle offenen Rechnungen, die Ihr Unternehmen gestellt hat. Sie erhalten vom Factor fast den kompletten Rechnungsbetrag sofort, den verbleibenden Rest bei Begleichung der Rechnung. (Das dürfte Sie sehr gut vor dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit Ihrer Kund/innen schützen.)
Der Verwaltungsaufwand entfällt völlig und auch zu Liquiditätsproblemen dürfte es in Ihrem Unternehmen wegen säumiger Zahler nicht mehr kommen, denn Sie erhalten einen großen Teil der Rechnungssumme ja direkt. Die Factoringgebühr ist wirtschaftlich betrachtet interessanter für Sie als die Zinsen eines Kredits zur Überbrückung des finanziellen Engpasses. Schließlich können Sie durch Factoring auch der kognitiven Belastung auf Nimmerwiedersehen sagen, die insbesondere in kleinen Unternehmen entsteht, wenn Zahlungen ausbleiben – und sich wieder vollends auf Ihre eigentliche Profession konzentrieren. Weitere Information zum Thema Forderungsverkauf finden Sie unter: https://www.commercial-factoring.de/blog/artikel/forderungsverkauf/.
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