Um eine Führungsposition im Handel zu erreichen, ist eine Weiterbildung (Voll- und Teilzeit) zum geprüften Handelsfachwirt (IHK) oder zur gefprüften Handelsfachwirtin sinnvoll. Während der Weiterbildung wird der Lernende oder die Lernende darauf vorbereitet, Aufgaben im Bereich des Handels zu übernehmen. Wert wird dabei auf die Selbständigkeit gelegt. Geprüfte Handelsfachwirte und Handelsfachwirtinnen müssen eigenverantwortlich Entscheidungen treffen.
Dabei werden Kenntnisse der Personal- und Betriebswirtschaft vermittelt. Geprüfte Handelsfachwirte und Handelsfachwirtinnen unterstützen Unternehmen in folgenden Bereichen: im Finanz- und Rechnungswesen, im Personalwesen und im Marketing.
Einem geprüften Handelsfachwirt oder einer geprüften Handelsfachwirtin steht ein vielfältiges Aufgabengebiet offen. Handelsfachwirte und Handelsfachwirtinnen, die in Einzel- und Großhandelsunternehmen arbeiten, decken große Aufgaben des Wirtschaftsbereichs ab. Ein geprüfter Handelsfachwirt oder eine geprüfte Handelsfachwirtin ist dafür verantwortlich, dass wirtschaftliche Abläufe ohne Planungsfehler ablaufen. Diese muss ein Handelsfachwirt oder eine Handelsfachwirtin betreuen und kontrollieren. Ein Handelsfachwirt oder eine Handelsfachwirtin ist verantwortlich für eine sachgerechte Warenlagerung, die Bestandaufnahme und für die Präsentation des Sortiments.
Wird ein geprüfter Handelsfachwirt oder eine geprüfte Handelsfachwirtin in der Personalabteilung eingesetzt, führen diese Bewerbungsgespräche durch, planen den Personaleinsatz und weisen neue Mitarbeiter ein. Im Bereich des Marketings planen und führen sie Werbe- und Marketingmaßnahmen durch. Ebenso kümmert sich ein geprüfter Handelsfachwirt oder eine geprüfte Handelsfachwirtin um die Buchungen und Kontierungsvorgänge.
Die wichtigsten Aufgaben eines geprüften Handelsfachwirts oder einer geprüften Handelsfachwirtin sind:
Als geprüfter Handelsfachwirt oder geprüfte Handelsfachwirtin kann als Markt- oder Filialleiter bzw. Markt- oder Filialleiterin oder als Bereichs- und Projektleiter bzw. Bereichs- und Projektleiterin gearbeitet werden. Auch die Gründung eines eigenen Unternehmens ist denkbar. Oft arbeitet ein geprüfter Handelsfachwirt oder eine geprüfte Handelsfachwirtin mit dem PC oder im Verkaufsraum. Dazu kommen Besuche in anderen Filialen und Niederlassungen. Kunden und Kundinnen sowie Händler und Händlerinnen werden zudem außerhalb besucht. Der Besuch von Messen und Kongressen gehört ebenfalls dazu.
Ein geprüfter Handelsfachwirt oder eine geprüfte Handelsfachwirtin muss kommunikationsstark sein und verhandeln können. Ein freundliches und seriöses Auftreten gehört dazu.
Um die Weiterbildung zum geprüften Handelsfachwirt oder zur geprüften Handelsfachwirtin absolvieren zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Prüfung zum geprüften Handelsfachwirt oder zur geprüften Handelsfachwirtin setzt sich aus zwei schriftlichen Teilprüfungen zusammen.
Zur ersten schriftlichen Teilprüfung wird zugelassen, wer erfolgreich eine Ausbildung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel abgelegt hat und danach mindestens ein Jahr Berufserfahrung gesammelt hat. Weiterhin wird zugelassen, wer eine Ausbildung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin absolviert hat und danach drei Jahre Berufspraxis gesammelt hat. Außerdem kann die Weiterbildung begonnen werden, wenn 90 ECTS- Punkte in einem betriebswirtschaftlichen Studium erreicht worden sind und danach mindestens zwei Jahre Berufspraxis im Handel gesammelt wurde.
Zuletzt kann die Weiterbildung auch begonnen werden, wenn der oder die Lernende mindestens fünf Jahre in einem Beruf gearbeitet hat, der im Bereich des Handels liegt.
Die zweite Teilprüfung kann absolviert werden, wenn die erste Teilprüfung bestanden ist und nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
Eine Weiterbildung ist mit hohen Kosten verbunden. Damit die Weiterbildung realisiert werden kann, muss über Förderungsmöglichkeiten nachgedacht werden. Oft unterstützt das Unternehmen Lernende, indem es die Kosten anteilig oder vollständig übernimmt. Auch die Agentur für Arbeit und der Beförderungsdienst der Bundeswehr sowie die Deutsche Rentenversicherung bieten Unterstützung an. Zudem gibt es ein Aufstiegs- BAföG. Über dieses sollte man sich informieren, denn es kommt nicht für jeden Lernenden und jede Lernende in Frage.
Eine Weiterbildung ist mit hohen Kosten verbunden, die aber mit finanziellen Förderungsmöglichkeiten gestemmt werden können. Eine Weiterbildung, auch zum Handelsfachwirt oder zur Handelsfachwirtin, fördert die Karrierechancen, oft ist eine Führungsposition damit verknüpft.
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