Die Wahl der richtigen Rechtsform kann ausschlaggebend für Erfolg oder Misserfolg Ihrer Gründung sein. Einen Überblick über das Thema finden Sie bereits an “anderer Stelle“:/rechtsform-wahl-732.htm. In diesem Artikel wollen wir auf eine besondere Rechtsform eingehen, die insbesondere dann für Sie interessant sein könnte, wenn Sie Ihre ersten Schritte als Gründer/in wagen: die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR.
Unser Ziel in diesem Artikel ist es, zu erläutern, was eine GbR überhaupt ist und wieso Sie wahrscheinlich schon einmal eine GbR in Ihrem Leben gegründet haben, ohne es zu wissen.
Grob gesagt entsteht eine GbR immer dann, wenn folgende zwei Bedingungen erfüllt sind:
„Personen“ bezeichnet in diesem Fall natürliche Personen, also Menschen, ebenso wie juristische Personen, also Körperschaften und Institutionen. Der Zusammenschluss – beziehungsweise Vertragsschluss – ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Er kann schriftlich erfolgen (was für geschäftliche Zwecke von Vorteil ist, um Missverständnisse vorzubeugen und im Streitfall noch einmal nachlesen zu können, was genau vereinbart wurde), aber auch mündlich oder sogar durch sogenanntes schlüssiges Handeln, also eindeutiges Verhalten. Bei dem gemeinsam verfolgten Zweck kann es sich um alles Mögliche handeln.
Das bedeutet im Klartext, dass Sie wahrscheinlich schon einmal eine GbR gegründet haben, ohne sich dessen bewusst zu sein. Rechtlich gesehen liegt eine GbR-Gründung nämlich bei vielen gemeinsamen Aktivitäten unseres privaten Lebens vor: der Gründung einer Wohngemeinschaft, dem gemeinsamen Betreiben eines Flohmarktstandes, dem Weiterverkauf eines nicht mehr benötigten Möbelstücks an die Nachbarin, etc. Auch, wenn Sie sich im Zuge Ihrer Gründung mit anderen zusammengetan haben (und sei es nur zur Planung des gemeinsamen Vorhabens), haben Sie schon offiziell eine GbR gegründet.
Wenn Sie für rein geschäftliche Zwecke gründen wollen, sollten Sie sich genauer mit den Voraussetzungen zur Gründung einer GbR befassen.
Bei einer GbR handelt es sich um eine der unkompliziertesten und alltäglichsten, wenn nicht sogar die unkomplizierteste und alltäglichste Form einer Gründung. Sie hat einen eher weniger geschäftlichen und mehr privaten Charakter, was sich auch durch die Regelungen zum Kapitaleinsatz ausdrückt.
Anders als bei anderen Rechtsformen brauchen Sie für die Gründung einer GbR kein Mindestkapital. Auf der anderen Seite darf Ihr jährlicher Umsatz aber auch nicht die 250.000 €-Grenze überschreiten (und eine GbR kann, nebenbei bemerkt, kein Handelsgewerbe betreiben, sonst wird Sie automatisch zur Offenen Handelsgesellschaft bzw. OHG). Ferner handelt es sich bei einer GbR um eine Personengesellschaft, was bedeutet, dass Sie als Mitgründer/in der GbR mit Ihrem privaten Vermögen für die Gesellschaft und ihre Verbindlichkeiten haften. Das wiederum kann aber auch ein großer Vorteil sein, weil Sie Verluste unkompliziert vom eigenen Konto aus ausgleichen dürfen.
Weitere Besonderheiten der GbR bestehen in ihrer Namensgebung und den Erfordernissen zur Buchführung. Letztere gliedern sich nämlich in das Muster der Unternehmung mit privatem Charakter ein: für eine GbR ist keine doppelte Buchführung, sondern lediglich eine simple Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) vorgeschrieben. Was den Namen Ihrer GbR anbelangt, sind Sie allerdings leider sehr limitiert – er besteht standardmäßig aus den Namen aller Gesellschafter/innen. Abweichungen von diesem Muster sind nur in Ausnahmefällen gestattet und müssen genehmigt werden.
Auf diesen Seiten stellen wir Ihnen Businessplan-Tools und Handbücher vor, die wir für Sie im Web – ohne Gewähr – recherchiert haben. Damit Sie gut informiert in Ihre Gründung starten können!
Hinter Gründerblatt selbst steckt ein praxis- erprobtes Netzwerk an Berater/innen, die Sie gerne auch persönlich bei Ihrer Gründung begleiten. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig, kann aber unter bestimmten Konditionen im Rahmen von geförderten Beratungen bis zu 80 % bezuschusst werden.
Mehr zu unserem Beratungsangebot:
Übrigens: Über die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des BAFA können Sie sich auch eine professionelle Unterstützung und Beratung unmittelbar nach Ihrer Gründung fördern lassen – so umschiffen Sie die ersten Hürden, die oft zu Beginn einer Selbständigkeit auftreten!
Viel Erfolg mit Ihrer Existenzgründung!