Bewegliche, selbstständig nutzbare und abnutzbare Vermögensgegenstände tragen die Bezeichnung geringwertige Wirtschaftsgüter. Im Steuerjahr können erworbene Betriebsmittel nach gültiger Gesetzgebung bis maximal 800 Euro abgeschrieben werden. Die gesamten Anschaffungskosten eines geringwertigen Wirtschaftsgutes lassen sich sofort als Betriebsausgabe im Anschaffungsjahr in die Steuererklärung eintragen.
Es muss sich um ein physisch bewegbares Wirtschaftsgut mit einer selbstständigen Nutzbarkeit und einer gewissen Abnutzung handeln. Sie lassen sich als normale Abschreibung über die Nutzungsdauer oder als sogenannte Sammelposten nach der Absetzung für Abnutzung abschreiben.
Einzelanschaffungen eines Jahres von 250 bis 1000 Euro lassen sich in einer Sammelabschreibung zusammenfassen und über einen Zeitraum von fünf Jahren zusammen abschreiben. Liegen die Herstellungs- oder Anschaffungskosten zwischen 801 Euro und 1000 Euro, sind diese entsprechend der jeweiligen Nutzungsdauer über die Absetzung für Abnutzung abzuschreiben oder in Sammelposten zusammenzufassen. Ist die Entscheidung auf Sammelposten gefallen, sind alle Wirtschaftsgüter, die zwischen 251 Euro und 800 Euro Wert liegen, in den Sammelposten anzulegen und gemeinsam über fünf Jahre abzuschreiben.
Bis zum 31.12.2007 war es möglich, Wirtschaftsgüter, deren Herstellung- oder Anschaffungskosten unter 410 Euro (netto) lagen, im Jahr der Anschaffung oder Herstellung komplett abzuschreiben. Abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter waren sofort abschreibungsfähig.
Die Wirtschaftsgüter mussten Bestandteil des Anlagevermögens, selbstständig nutzbar und in ein laufend geführtes Verzeichnis eingetragen sein. Zu erfassen waren der Tag der Herstellung beziehungsweise der Anschaffung, die Herstellungs- beziehungsweise Anschaffungskosten selbst sowie die exakte Bezeichnung. Bei Herstellungs- beziehungsweise Anschaffungskosten unter 60 Euro netto war keine Listung notwendig.
In diesem Zeitraum galt, dass Wirtschaftsgüter mit Herstellungs- oder Anschaffungskosten von maximal 150 Euro (netto) sofort abzuschreiben waren. Für sofort absetzbare geringwertige Wirtschaftsgüter sank die Grenze auf 150 Euro.
Es war möglich, abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter im Wirtschaftsjahr der Betriebseröffnung oder im Jahr der Herstellung, Anschaffung oder Einlage in Sammelposten einzubinden. Die Herstellungs- oder Anschaffungskosten mussten zwischen 150 Euro und 1000 Euro liegen. Im Wirtschaftsjahr der Bildung und den nächsten vier Wirtschaftsjahren war der Sammelposten mindernd aufzulösen, und zwar mit einem Fünftel Gewinn. Sofern ein Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen ausschied, kam es zu keiner Verminderung der Sammelposten. Die alte Rechtslage galt für Vermieter:innen, Sparer:innen oder Arbeitnehmer:innen.
Gewerbetreibende, Unternehmen und Selbstständige hatten hinsichtlich der Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern eine Wahlmöglichkeit. Geringwertige Wirtschaftsgüter ließen sich bis zu 410 Euro (netto) abschreiben. Überstiegen die geringwertigen Wirtschaftsgüter 150 Euro (netto), waren diese in einem Verzeichnis laufend einzutragen.
Als ein weiteres Abschreibungsmittel ließ sich die Sammelabschreibung wählen. Hier ließen sich Wirtschaftsgüter zwischen 150,01 Euro netto und 1000 Euro netto zusammenfassen und über fünf Jahre mit jährlich 20 Prozent abschreiben.
Seit dem 01.01.2018 liegt die Grenze für Sofortabschreibungen von geringwertigen Wirtschaftsgütern zwischen 410 und 800 Euro. Es lassen sich Sammelposten bilden, welche innerhalb von fünf Jahren abzuschreiben sind. Die Obergrenze von 1000 Euro bleibt. Die GWG-Grenze liegt bei 800 Euro (netto). Sofort abzuschreiben sind Güter bis 250 Euro (netto).
Es lässt sich zwischen Sammelposten und Sofortabschreibung unterscheiden, wenn die Herstellungs- oder Anschaffungskosten 251 Euro bis 800 Euro betragen. Über die Absetzung für Abnutzung lassen sich Wirtschaftsgüter, deren Herstellungs- oder Anschaffungskosten zwischen 801 Euro und 1000 Euro liegen, abschreiben oder zusammenfassen. Bei Sammelposten sind alle Wirtschaftsgüter zwischen 251 und 800 Euro dort einzulegen und über fünf Jahre abzuschreiben.
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