Möchte man ein Unternehmen gründen, so ist es durchaus ratsam, wenn gleichzeitig ein Geschäftskonto eröffnet wird. Die Vorteile, die ein Geschäftskonto mit sich bringt, dürfen nämlich keinesfalls außer Acht gelassen werden. So werden beispielsweise die geschäftlichen von den privaten Finanzen getrennt – zudem findet eine genaue Dokumentation der Einnahmen wie auch Ausgaben statt. Bevor man jedoch ein Geschäftskonto eröffnet, sollte ein Vergleich der unterschiedlichen Angebote durchgeführt werden.
Beschäftigt man sich mit den verschiedenen Angeboten der Banken, so stellt man relativ schnell fest, dass massiv um die Privatkunden geworben wird. Heutzutage gibt es kaum noch ein Konto mit Kontoführungsgebühren – in den Mittelpunkt rücken vorwiegend die kostenlosen Girokonten, die heutzutage schon als Standard angesehen werden können. Hier haben Geschäftskonten natürlich das Nachsehen – nur selten gibt es ein kostenloses Geschäftskonto für den Unternehmer.
Kann man also beispielsweise ein privates DKB Konto einrichten, wie es unter dieser Adresse beschrieben ist: https://www.kredittestsieger.org/dkb-konto-eroeffnen/ – und dieses sodann als Geschäftskonto verwenden? Nein. In vielen Fällen schließen die Vertragsbedingungen die gewerbliche Nutzung aus. Zudem ist es auch nicht empfehlenswert, wenn es sich beim Privat- und Geschäftskonto um ein Konto handelt – vor allem dann, wenn das Finanzamt eine Überprüfung durchführt, kann es durchaus kompliziert werden, wenn es darum geht, die privaten von den geschäftlichen Buchungen zu trennen. Am Ende ist also klar, dass man ein Geschäftskonto braucht.
Wer sich mit der Eröffnung eines Geschäftskontos befasst, der sollte folgende Kriterien berücksichtigen: Kontoführungsgebühren, Kosten für die Giro- wie Kreditkarte, die Zinssatzhöhe, etwaige Kosten für anfallende Buchungen und Sonderkosten – so etwa, wenn es um Bargeldbehebungen geht.
Befasst man sich mit den Funktionen des Geschäftskontos, so gibt es kaum einen Unterschied zum privaten Girokonto. Auf Wunsch können bei der Bank ein Unterkonto, ein Fremdwährungskonto und auch eine kostenlose Kreditkarte (sofern angeboten) beantragt werden – zudem kann man, sofern am Geschäftskonto regelmäßige Zahlungseingange verbucht werden, einen Kontokorrentkredit beantragen. In diesem Fall muss natürlich auch die geschäftliche Bonität in Ordnung sein.
Der Kontokorrentkredit kann mit dem Dispokredit verglichen werden, der jedoch nur am privaten Girokonto zur Verfügung steht. Die Höhe wird im Vorfeld vereinbart und stellt den sogenannten Überziehungsrahmen für den Kontoinhaber dar. Zu beachten ist, dass es aber keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Kontokorrentkredit gibt. Es bleibt am Ende dem Bankmitarbeiter überlassen, ob er den Überziehungskredit zur Verfügung stellt oder ablehnt. Aufgrund der Tatsache, dass der Zinssatz für einen Kontokorrentkredit jedoch recht hoch ausfällt, ist es ratsam, das Konto so schnell wie möglich auszugleichen.
Befindet man sich auf der Suche nach dem passenden Geschäftskonto, so ist es ratsam, dass im Vorfeld ein Vergleich durchgeführt wird. Nur dann, wenn man weiß, welche Angebote derzeit zur Verfügung stehen, kann auch das beste Angebot gefunden und in weiterer Folge abgeschlossen werden.
Zu beachten ist, dass es beim Vergleich nicht immer nur auf die Höhe der Gebühren ankommt – sehr wohl geht es auch um die angebotenen Leistungen. Je mehr Leistungen von Seiten der Bank zur Verfügung gestellt werden, umso höher werden am Ende die Gebühren für das Konto sein – gibt es hingegen kaum Leistungen von der geschäftskontoanbietenden Bank, so sind wohl auch nur geringe Gebühren zu bezahlen.
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