Ein Hoverboard ist ein schwebendes Skateboard. Seit 2015 werden E-Boards, die auf kleinen Rollen oder Rädern selbst balancierend fahren, bezeichnet. Andere Bezeichnungen dafür sind “Self Balancing Board” oder “GyroScooter”. Der Anblick des fahrenden Hoverboards erinnert an ein Segway ohne Lenkstange.
Es ist jederzeit verfügbar, leichter transportierbar als ein Fahrrad und umweltfreundlich. Allerdings sind diese Boards ziemlich schwer und kostspielig. Im Hoverboard Review und Vergleich zeigt sich, dass es auch Ausführungen im mittleren Preissegment gibt, die ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis aufweisen. Wird viel damit gefahren, rentieren sich die hohen Anschaffungskosten jedoch innerhalb eines Jahres. Hoverboards sollten einmal pro Jahr überprüft werden. Eine Reinigung von Zeit zu Zeit schadet sicher auch nicht.
Obwohl Deutschland und Österreich in der EU liegen, gelten oft sehr unterschiedliche Regelungen. Die Schweiz ist nicht Teil der EU und daher immer getrennt zu betrachten.
In Österreich fallen Hoverboards unter die Kategorie “zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmten Fahrzeuge”. Das heißt die Boards dürfen weder auf der Straße noch auf Radwegen betrieben werden. Dafür dürfen sie aber mit einer Maximalleistung von 600 Watt oder 25 km/h in Fußgängerzonen, Spiel- und Wohnstraßen oder auf Gehwegen gefahren werden. Darüber hinaus müssen Hoverboards in Österreich zugelassen sein
In Deutschland dürfen die Boards nur im abgegrenzten öffentlichen Verkehr genutzt werden. Das beschränkt die Nutzung auf private Gelände. Versicherungen oder eine Fahrerlaubnis sind für Hoverboards schwer zu bekommen. Diese können höchstens im Rahmen einer anderen Versicherung (Haushaltsversicherung, etc.) mitversichert werden.
In der Schweiz sind Hoverboards nicht für den Straßenverkehr zugelassen. VORSICHT! Darüber hinaus dürfen sie in der Schweiz nicht auf Gehwegen, in Fussgängerzonen und auf Radwegen verwendet werden.
Da Hoverboards mit über 6 km/h unterwegs sind, sollten diese auf alle Fälle versichert werden. Da es keine extra Versicherung dafür gibt, müssen diese über die private Haftpflichtversicherung versichert werden. Viele Versicherungen bieten auch das nicht an. Deshalb ist es ratsam, sich vorab bei mehreren Versicherungen zu erkundigen.
Hoverboards passen in die Kraftrad-Klassen AM, A2, A1, A und in die Pkw-Klasse B. Wer mit einem Hoverboard auf der Straße ohne Fahrerlaubnis erwischt wird, macht sich nach § 21 StVG strafbar. Das betrifft das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Wird das Hoverboard ein Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenk, kann ja auch ein spezieller Kurs oder Schein bei diversen offiziell anerkannten Fahrschulen oder Instituten erworben werden. Der ADAC ist auch immer eine gute Anlaufstelle. Das ist sicher ein Geschenk, das nicht so schnell vergessen werden wird!
In Deutschland und Österreich sind die Regelungen relativ dieselben. In der Schweiz variieren diese jedoch sehr stark. Im Urlaub können Hoverboards häufig ausgeliehen werden. Dadurch sind die Boards dann über den Verleih versichert. Werden die Regeln eingehalten, gibt es keine Probleme mit dem Gesetz und dem ungetrübten Fahrvergnügen steht nichts mehr im Wege.
Auf diesen Seiten stellen wir Ihnen Businessplan-Tools und Handbücher vor, die wir für Sie im Web – ohne Gewähr – recherchiert haben. Damit Sie gut informiert in Ihre Gründung starten können!
Übersicht über unsere drei Businessplan-Tools
(eines davon kostenlos zum Download)
Hinter Gründerblatt selbst steckt ein praxis- erprobtes Netzwerk an Berater/innen, die Sie gerne auch persönlich bei Ihrer Gründung begleiten. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig, kann aber unter bestimmten Konditionen im Rahmen von geförderten Beratungen bis zu 80 % bezuschusst werden.
Mehr zu unserem Beratungsangebot:
Übrigens: Über die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des BAFA können Sie sich auch eine professionelle Unterstützung und Beratung unmittelbar nach Ihrer Gründung fördern lassen – so umschiffen Sie die ersten Hürden, die oft zu Beginn einer Selbständigkeit auftreten!
Viel Erfolg mit Ihrer Existenzgründung!