Es gibt in der Menschheitsgeschichte immer mal wieder außergewöhnliche Persönlichkeiten, wobei aufgrund der langen Geschichte Europas nicht nur in Deutschland jede größere Stadt auf „ihren“ Sohn oder „ihre“ Tochter verweisen kann. So auch Osnabrück, wobei die Stadt in Niedersachsen sogar sowohl auf einen Bundespräsidenten als auch einen Bundeskanzler aus ihren Reihen verweisen kann. Dabei scheint das südwestliche Niedersachsen ein fruchtbarer Boden für Juristen zu sein. Denn die beiden genannten Politiker sind zugleich studierte Juristen. So wie Justus Möser, um den es hier gehen soll. Der allerdings wäre nach heutigem Recht nicht in der Lage, als Rechtsanwalt in Osnabrück tätig zu werden.
Justus Möser, im Jahr 1720 in Osnabrück in eine angesehene Familie hineingeboren, studierte zwar in Göttingen und Jena Jura, jedoch ohne je ein Examen abzuschließen. Dank der Beziehungen seines Vaters erhielt er trotzdem mit 24 Jahren einen Posten als Sekretär der Ritterschaft von Osnabrück. Zwölf Jahre später stieg er zum Syndikus der Ritterschaft auf. Dass er 9 Jahre zuvor die ebenfalls aus einflussreichem Hause stammende Juliane Elisabeth Brouning geheiratet hatte, erleichterte vermutlich den Einstieg und den späteren Aufstieg Mösers in eine Stellung, die zu dieser Zeit sonst nur dem Adel vorbehalten war. Allerdings waren es keineswegs nur Beziehungen, die Justus Möser voranbrachten. Als Syndikus und zugleich als Anwalt des Staates führte er einige Rechtsstreitigkeiten so zu Ende, das er hohes Ansehen in der Stadt genoss.
Im Jahr 1764 wurde von den Kurfürsten des Heiligen Römischen Reiches ein Nachfolger für den Titel und die Regenschaft des Fürstbischofs von Osnabrück gewählt, da dessen bisheriger Inhaber, Clemens August von Bayern, bereits 1761 verstorben und damit auch die Regentschaft der Wittelsbacher in Westfalen und Niedersachsen beendet war. Doch erst nach dreijährigen Rechtsstreitigkeiten konnten die Kurfürsten die Wahl durchführen. Die fiel auf einen gerade einmal 6 Monate alten Jungen, den Herzog von York und Albany, Friedrich August aus dem Hause Hannover, und dazu noch in England beheimatet. Der britische König Georg III. beauftragte zwei adlige Geheimräte aus den Häusern von Lenthe und von dem Bussche mit den Amtsgeschäften in Osnabrück, bis Friedrich August selbst dazu in der Lage war. Doch Georg III. war schlau genug, den beiden Geheimräten einen erfahrenen Juristen zur Seite zu stellen und dies war kein Geringerer als Justus Möser.
Als nach 19 Jahren der junge Friedrich August die Regierungsgeschäfte offiziell übernahm, verblieb Möser als Geheimer Justizrat in der Regierung oder einfacher gesagt, er war die Regierung des Fürstbistums, denn Friedrich August verblieb in England und zeichnete sich dort nicht gerade durch Heldentaten aus. Ein Glücksfall für Osnabrück, denn unter Möser erlebte die Stadt so kurz nach dem Ende des siebenjährigen Krieges einen enormen wirtschaftlichen Aufschwung.
Justus Möser fand trotz seiner Amtsgeschäfte immer wieder Zeit für sein Lieblingsthema Literatur. Seine Schriften und Bücher fanden selbst bei Goethe, Herder und Lessing Beachtung. Eine Aussage Mösers, der 1794 in Osnabrück verstarb, zeigte deutlich, wie sehr seine Einstellung von dem im 18. Jahrhundert üblichen Weltbild in den damaligen Kleinstaaten Deutschlands abwich: „Ein Patriot sei weniger der, der für sein Land in die Schlacht ziehe, als der, der seinen Flor in Ackerbau, Gewerbe und Handel fördere.“
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