Im Jahr 2018 wurden in einer Studie 785 Kündigungsfälle, also vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigungen, untersucht. Es zeigte sich, dass gut 12 % der Kündigungen formal und/oder rechtlich fehlerhaft oder falsch ausgesprochen wurden. Das Stichwort „ausgesprochen“ bietet hier schon den ersten Ansatz, denn was ein Arbeitgeber in Deutschland unter anderem nicht darf: eine Kündigung nur mündlich aussprechen. Die vor allem in US-Filmen zu sehende Szene, in der der „Boss“ brüllt: „Sie sind gefeuert“, hat in Deutschland keinen rechtlichen Bestand, das gilt selbst für eine fristlose Kündigung. Betroffene Arbeitnehmer:innen können dagegen mittels Anwalt Kündigungsschutzklage einreichen.
So mancher vorgeblicher Kündigungsgrund stellt sich dabei im Nachhinein bei einer Prüfung durch das Arbeitsgericht als zumindest teilweise nicht haltbar heraus. So wie die des verschlafenen Bankangestellten:
Das ist einem hessischen Bankangestellten passiert. Dummerweise kam er dabei auf der Nummer Zwei der Tastatur zum Liegen und machte aus einem Überweisungsbetrag von 64 Euro satte 222.222.222,22 Millionen Euro. Dummerweise bemerkte weder er noch eine weitere Bankangestellte den Fehler. Erst noch eine weitere Prüfinstanz sah die doch auffällige Differenz, sodass sich die Millionen nie auf den Weg machten. Trotzdem sprach die Bank nicht dem Verursacher die Kündigung aus, sondern der Bankangestellten, die den Überweisungsbeleg prüfen sollte. Das Arbeitsgericht entschied jedoch gegen die Kündigung.
In Mannheim ließ ein Rechtsanwalt seine Auszubildende anhand eines Fotos das Alter von dessen Freundin schätzen. Die junge Frau schätzte die Freundin auf 40 Jahre. Darüber war der Anwalt nun gar nicht erfreut, denn seine Freundin war erst 31 Jahre alt. Er nahm das zum Anlass, der Auszubildenden zu kündigen und nannte als Grund: Beleidigung. Als Anwalt hätte er sich eigentlich denken müssen, das er damit vor einem Arbeitsgericht nicht durchkommt. Genauso war es dann auch. Er musste die Kündigung zurücknehmen. Die Auszubildende wechselte aber trotzdem die Lehrstelle und kassierte noch eine Abfindung. Wahrscheinlich hat der Anwalt keinen Fotofilter benutzt, der aus 31-jährigen Frauen 20-jährige Mädchen macht.
Er wollte nur kurz seinen Elektroroller aufladen. Ein IT-Fachmann im westfälischen Hamm nutzte dazu eine Steckdose im Büro. Das war für den Arbeitgeber scheinbar Grund genug, dem Angestellten, der seit 19 Jahren in dem Betrieb arbeitete, zu kündigen. Immerhin wurde Strom im Wert von satten 1,9 Cent in den Akku des Rollers gepumpt. Natürlich ging der Gekündigte vor das Arbeitsgericht und gewann. Der Arbeitgeber aber wollte es auch noch in der zweiten Instanz probieren, doch auch vor dem Landesarbeitsgericht konnte er mit dem angeblichen Stromklau nicht durchkommen.
Ebenfalls in Hamm kam es zur Kündigung eines Callcenter-Mitarbeiters, weil der sich bei seinen Kunden am Telefon immer mit: „Jesus hat Sie lieb und noch einen schönen Tag!“ verabschiedete. Er kam der Aufforderung seines Arbeitgebers, dies zu unterlassen, aus angeblichen religiösen Gewissenskonflikten nicht nach. Daraufhin sprach der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung aus und die wurde vom Arbeitsgericht bestätigt, denn der nun ehemalige Callcenter-Mitarbeiter konnte die ihn plagenden Gewissenskonflikte nicht überzeugend darlegen. Der Spruch war schlicht Arbeitsvertrags widrig.
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