Der 31. Dezember gilt als Stichtag für den Jahresabschluss. Viele Sachen müssen dabei genau durchdacht werden. Vor allem das Forderungsmanagement wird allerdings häufig vernachlässigt, was teils gravierende Folgen mit sich bringen kann. Offene Rechnungen sollten daher schnellstmöglich eingeholt werden. Ein Inkassounternehmen kann dabei behilflich sein.
„Russische Geldeintreiber“, die mit Baseballschlägern und schwarzer Lederjacke vor der Tür stehen – so sieht das Image von Inkassodienstleistern aus. Doch hinter diesen Unternehmen stehen vielmehr Menschen, die als konstruktiver Mittler zwischen Gläubiger und Schuldner eine neutrale Position einnehmen und versuchen, das Beste für beide Seiten herauszuholen. Und das ganz ohne dunkel gekleidete Schlägertypen, sondern mit einer freundlichen und direkten Ansprache. Dabei sind externe Inkassounternehmen beim Einholen offener Forderungen häufig sogar erfolgreicher, als das Unternehmen selbst.
Der Jahresabschluss stellt das Ergebnis eines Wirtschaftsjahres dar. Dabei ist der Gewinn die entscheidende Komponente bei der Vergabe von Krediten durch Finanzunternehmen. Aber auch bei der Investorensuche ist der Gewinn als ausschlaggebendes Kriterium zu betrachten, denn Geldgeber sehen darin den Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens. Offene Forderungen spielen in diesem Zusammenhang eine große Rolle, da sie die Gewinnberechnung maßgeblich beeinflussen.
In der Bilanz wird zwischen „offenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“, „zweifelhaften Forderungen“ und „tatsächlich uneinbringlichen Forderungen“ unterschieden. Dabei ist zu beachten, dass alle offenen Forderungen ihre Werthaltigkeit bewahren. Ein konsequentes Mahnwesen ist dafür unerlässlich.
Auch „zweifelhafte Forderungen“ sind nicht zu vernachlässigen, da diese Posten durch das Unternehmen hinsichtlich ihres Ausfallrisikos geschätzt werden und anschließend teilweise abgeschrieben werden müssen.
„Tatsächlich uneinbringliche Forderungen“ sind dagegen endgültig als verloren anzusehen und müssen komplett abgeschrieben werden. Sie dürfen nicht über mehrere Jahre in der Bilanz stehen bleiben, da sie die Vermögensverhältnisse des Unternehmens verfälschen. Ein Beispiel dafür sind verjährte Forderungen, die häufig aufgrund eines unzureichenden Mahnwesens entstehen.
Wenn offene Forderungen abgeschrieben werden, mindern sie den Gewinn des Unternehmens, was einerseits die Kreditwürdigkeit herabsetzt, andererseits aber auch die Steuerbelastung senkt. Daher werden diese Posten von den Finanzbehörden besonders kritisch betrachtet. Unternehmen sollten daher die Sachverhalte genau dokumentieren und alle Unterlagen aus diesen Zusammenhängen für eine eventuelle Prüfung des Finanzamtes aufbewahren. Bestenfalls werden die offenen Forderungen jedoch noch vor Jahresabschluss eingeholt – entweder durch ein erfolgreich durchgeführtes Mahnverfahren des Unternehmens oder aber durch die Abgabe an einen externen Dienstleister.
Häufig spielt die Regelverjährung eine besondere Rolle beim Jahresabschluss. Darunter wird eine Geltendmachung von Verpflichtungen verstanden, die aus verschiedenen Verträgen entsteht und zeitlich auf drei Jahre zum Ende des Kalenderjahres begrenzt ist. Läuft die Frist zur Zahlung ab, ohne dass der Gläubiger ein Mahnverfahren gestartet hat, kann sich der Schuldner auf die Verjährung seiner Schuld berufen und die Erfüllung der Verpflichtung verweigern. Der Anspruch ist dann vom Gläubiger gerichtlich nicht mehr durchsetzbar.
Jährlich geht eine Vielzahl von Ansprüchen durch außer Acht gelassene Verjährungsfristen verloren. Diese Forderungen müssen dann als uneinbringlich abgeschrieben werden. Um dies zu verhindern, sollten Unternehmen rechtzeitig ein Mahnverfahren starten und einen Mahnbescheid beantragen, da dieser die Verjährung verhindern kann. Unterstützung bieten Inkassodienstleister oder Rechtsanwälte.
Offene Forderungen mindern also den Gewinn des Unternehmens. Durch rechtzeitiges Mahnen kann das verhindert werden. Die Abgabe an einen Inkassodienstleister, wie der Elbe Inkasso GmbH, spart personelle Ressourcen und sichert zudem eine professionelle Handhabung der Angelegenheit ab.
Übergeben Sie noch heute Ihre offenen Forderungen an uns! Wir stehen als konstruktiver Mittler zwischen Ihnen und Ihrem Schuldner und sorgen dafür, dass Ihre Kundenbeziehungen gewahrt werden. Durch eine direkte Ansprache erfolgt eine Forderungsbeitreibung bereits sehr zeitnah – und das sichert Ihnen zusätzliche Liquidität. Offene Forderungen gehören so der Vergangenheit an. Der Gewinn Ihres Unternehmens wird steigert und positive Bilanzeffekte hervorgerufen. Die Kreditwürdigkeit erhöht sich und auch Ihre Chancen auf neue Investoren steigen weiter.
Die Elbe Finanzgruppe ist ein bankenunabhängiger Finanzdienstleister mit Fokus auf Freiberufler, Selbstständige sowie kleine und mittelständische Unternehmen. Als anerkannter Finanzdienstleister bietet die Elbe Finanzgruppe innovative Finanzierungsmöglichkeiten für Factoring, Leasing, Finetrading sowie Inkasso aus einer Hand.
Die Zusammenarbeit mit unseren Kunden ist durch ein besonderes Vertrauensverhältnis gekennzeichnet. Die Kunden haben durch die Kooperation einen leistungsstarken Partner an ihrer Seite, mit einer gesicherten Refinanzierung und einem erfahrenen Team. Als anerkannter Finanzdienstleister der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegt die Elbe Finanzgruppe vergleichbaren regulatorischen Anforderungen wie Banken. Dies sichert unseren Kunden ein Höchstmaß an Seriosität und Qualität.
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