Die Pflicht der Datenarchivierung nachzukommen kann mühsam sein. Manuelles Auslesen digitaler Tachographen ist aber nicht nur zeitaufwendig, sondern birgt es auch Gefahren. Nämlich die, ein Bußgeld durch eine Ordnungswidrigkeit zu erhalten. Der Zoll oder die Polizei kontrolliert die Tachodaten in der Regel stichprobenartig. Die Lösung: ein automatisiertes Tachograph-Auslesegerät.
Es ist daher besser eine Software Fahrerkarte auslesen zu lassen, als dies selbst manuell durchzuführen. Das Ganze ist kinderleicht. Ein Tb40 Modul wird im Fahrzeug installiert und mit dem Tachographen verbunden. Durch dieses Modul werden die Fahrerkarte und Festplatte automatisch ausgelesen und in der Online Cloud hinterlegt.
Zudem wird es durch die Software ermöglicht, die Fahrzeuge live zu orten, sowie den Tachograph-Status und die verbleibende Lenkzeit in Echtzeit zuverlässig einzusehen. Das System funktioniert automatisch, der Fahrer muss sich also nicht mehr darum kümmern.
Um nachweisen zu können, dass der Fahrer bzw. die Fahrerin sich an die gesetzlichen Vorschriften bezüglich Arbeits-, Fahr- und Ruhezeit hält, werden folgende Daten gespeichert:
Die Aufzeichnungspflicht der Lenk- und Ruhezeiten bezieht sich in erster Linie auf Nutzfahrzeuge und Fahrzeuge mit mehr als neun Sitzplätzen. Im Grunde also auch umfunktionierte PKWs.
Ansonsten gilt die Regel:
Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen müssen diese Daten aufgezeichnet werden. Entweder handschriftlich oder mit einem Fahrtenschreiber. Ab einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen ist ein Fahrtenschreiber Pflicht, Handschriftliches aufzeichnen ist dann also nicht mehr gestattet.
Der Kosten-Nutzen Effekt einer Tachographen Software bzw. eines Tb40 Moduls ist weitreichend. Das Unternehmen hat somit die Möglichkeit, die Fahrten genau zu überblicken und die Fahrer ersparen sich eine enorme Menge an Mehrarbeit. Die Fehlerquote und durch die menschliche Vergesslichkeit bzw. Versagen entstandenen Bußgelder, werden somit auf geradezu 0 reduziert. Die durch die Software aufgezeichneten Daten eignen sich übrigens bequem als Nachweis zur Steuererklärung beim Finanzamt. Alles in allem, eine Win-Win Situation für alle Beteiligten.
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