Der Klimawandel hat sich im Laufe der vergangenen Jahre zu dem dominierenden gesellschaftspolitischen Themenkomplex des 21. Jahrhunderts entwickelt. Seit 2015 sind die Maßnahmen, welche bereits in den 1980er-Jahren teils vehement von diversen Studentenprotesten und anderen nicht staatlichen Akteuren gefordert wurden, durch das Pariser Klimaabkommen nun auch erstmals rechtlich festgelegt. In diesem Abkommen verpflichteten sich 195 Vertragsparteien dem Ziel, die globale Erderwärmung unter 2°C zu halten.
Doch wie so oft klaffen Anspruch und Wirklichkeit eklatant auseinander. Unlängst ist klar, dass die Bemühungen des Einzelnen, den eigenen ökologischen Fußabdruck zu verkleinern, nicht ausreichen werden, um dieser Zielsetzung beizukommen. Im Zuge dessen sollen Unternehmen vermehrt in die Pflicht genommen werden. Dies zeigt sich insbesondere an der geforderten und in ersten Zügen schon umgesetzten immer komplexeren Gesetzgebung, die sukzessiv immer höhere Anforderungen an Unternehmen stellen soll.
Unternehmen kann das vor die bisweilen große Herausforderung stellen, den auferlegten rechtlichen Anforderungen Folge zu leisten. Die globalisierte Welt erschwert dies zusätzlich, indem trotz eines weltweiten Handels teils stark divergierende Vorgaben zum Wohle der Umwelt über die Ländergrenzen hinaus bestehen. Um in diesem Durcheinander nicht unterzugehen, haben sich zunehmend Dienstleister herausgebildet, die im Bereich der sogenannten Umwelt Compliance den Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Umwelt Compliance meint dabei nichts anderes als die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, Auflagen und Gesetze durch eine gezielte Unternehmensanalyse der benannten Dienstleister. Sie nehmen also das jeweilige Unternehmen an die Hand und zeigen diesem auf, welche Vorgaben für sie bestehen, welche Pflichten sie zu tragen haben und wie sie diesen sorgsam sowie kostenoptimiert nachkommen können. Somit können dies beratenden Unternehmen einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung einer klimagerechten Weltwirtschaft schaffen, und zwar durch Einhaltung der zu diesem Zweck geschaffenen Gesetze.
Die beschriebene Arbeitsweise der verschiedenen Dienstleister im Bereich der Umwelt Compliance und das grundlegende Problem des Umweltschutzes in der Industrie mangels rechtlicher Transparenz lässt sich wunderbar am Beispiel der Lizensierung von Verpackungen darstellen. Herstellern und Händlern von Elektronikgeräten wird hierbei nämlich eine spezielle Rolle zuteil. Als federführender Akteur, der die anfallenden Verpackungsmaterialien zuerst in Umlauf gebracht hat, obliegt ihnen die Verantwortung, diese zurückzunehmen und sachgerecht zu recyceln.
Diese Pflicht erwächst den Unternehmen aus der europäischen Verpackungsrichtlinie in Verbindung mit weiteren diesbezüglich ausgefertigten internationalen gesetzlichen Regelungen. Bedingt hierdurch sind sie weiterhin dazu verpflichtet eine Verpackungslizenz abzuschließen. Praktisch bedeutet dies, dass sie die Verkaufs- und Umweltverpackungen zur Sammlung und Verwertung bei einem offiziellen dualen System anmelden müssen.
Die große Kunst besteht darin, den Verpackungsrichtlinien bestmöglich gerecht zu werden, und zwar bei gleichzeitiger Kostenoptimierung des gesamten Vorgangs. Wann, bei wem und wie diese Verpackungslizenzpflicht genau greift, kann im Anbetracht des gewaltigen Paragraphendschungels für Laien zur unlösbaren Aufgabe mutieren. Die Dienstleister im Bereich der Umwelt Compliance haben sich darauf eingestellt und beraten ihre Kunden fachgerecht mit langjähriger internationaler Expertise, auch über diesen schwierigen Themenkomplex hinaus. Es gibt z. B. zahlreiche weitere Anforderung wie etwa im Rahmen der WEEE-, RoHS- und REACH-Richtline, welche berücksichtigt werden müssen und die die Dienstleistungsgesellschaften möglichst übersichtlich erklären.
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