Wer ein Unternehmen führen will, hat viele Entscheidungen zu treffen. Dabei sind Auswirkungen und Konsequenzen zu erwarten, die Familie und Angestellte stark betreffen und beeinflussen werden. Das überträgt eine große Verantwortung auf Unternehmer:innen, nämlich die Existenz des Unternehmens zu bewahren. Letztendlich liegt es größtenteils in eigener Hand, ob neue Kund:innen gewonnen werden und ob genug verdient wird. Damit die Verantwortung einen nicht erdrückt, ist es empfehlenswert, dass gegen gewisse Risiken eine Versicherung abgeschlossen wird.
Auch Selbstständige tragen Verantwortung in der Form von Sozialversicherungspflicht. Ein gutes Beispiel ist eine Versicherung gegen längere Ausfallzeiten bei Krankheiten. Es kann beispielsweise passieren, dass jemand einen (vielleicht sogar relativ harmlosen) Unfall hat und erst einmal nicht arbeiten kann. Als Angestellte:r bekommt jede:r in einem solchen Fall sechs Wochen Gehalt weitergezahlt, danach springt die gesetzliche Krankenversicherung ein. Als Selbstständige:r bekommt man jedoch nichts, wenn keine Aufträge erledigt werden.
Deshalb ist es sinnvoll, dass jede:r in der Selbstständigkeit einen möglichen Krankheitsfall mit einer freiwilligen, privaten Krankentagegeldversicherung absichert. Die Versicherung zahlt, wenn man für längere Zeit ausfällt oder nur reduziert arbeiten kann. In einigen privaten Krankenversicherungen ist das Krankentagegeld bereits enthalten. Wichtig zu bedenken ist, dass man im Krankheitsfall einige Wochen, Monate oder sogar auf Dauer von der reduzierten Geldmenge leben muss. Die Höhe des Krankentagegelds hängt vom Tarif der Versicherung ab. Letztendlich wird also von allen selbst bestimmt, was man im Krankheitsfall in Form von Leistungen bekommt.
Was eine Krankentagegeldversicherung kostet, hängt davon ab, ob man gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Zudem ist die Höhe des Betrags abhängig von der Höhe des Krankentagegelds, das im Fall der Fälle ausgezahlt werden soll. Wichtig ist, dass die Versicherung den finanziellen Verlust des Unternehmens durch den gesundheitsbedingten Ausfall der versicherten Person absichert.
Arbeitnehmer:innen, die zur Versicherung verpflichtet sind, müssen einen Teil ihres Gehalts zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verwenden. Da die Sozialversicherung fast ausschließlich von Beitragszahlungen abhängig ist, bieten die Versicherungen, insbesondere für Geringverdiener:innen, oft nur einen Grundschutz. Denn wer weniger zahlt, bekommt nur ein geringes Angebot an Leistungen.
Beide Systeme, das private wie auch das gesetzliche, haben ihre eigenen Vorteile. Während beispielsweise die private Krankenversicherung Menschen mit hochwertigeren Leistungen zu beeindrucken weiß, profitieren Familien von der kostenlosen Mitversicherung für Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer zwischen privater und gesetzlicher Versicherung wählen kann, sollte daher die verschiedenen Kriterien wie Beitrag und Prämienberechnung sowie Leistungsumfang vorab kennen. Arbeitslosengeld und Rente werden getrennt geregelt, während für Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland eine Sozialversicherungspflicht gilt. Minijobber:innen sind nach der Gesetzgebung versicherungsfrei, das heißt, sie sind von der Zahlung von gesetzlich vorgeschriebenen Beiträgen befreit. Auch hat der Beitrag hat nichts mit Freiberufler:innen, Selbstständigen, Künstler:innen und sozialversicherungsfreien Unternehmen zu tun. Jedoch muss jede:r Selbständige in diesen Bereichen laut der Krankenversicherungspflicht eine private Versicherung abschließen.
Den PKV-Beitrag für Unternehmer:innen berechnen die Krankenkassen anders als den gesetzlichen Krankenversicherungsbeitrag. Der Beitrag richtet sich unabhängig vom Einkommen nach Alter, Beruf und Gesundheitszustand. Zur Abrechnung: Der oder die Versicherte wird zunächst belastet. Er oder sie wird eine Rechnung erhalten, die eingesehen, bezahlt und der Privatversicherung zur Erstattung vorgelegt werden muss. Bessere Leistungen in der Haus- oder Zahnarztpraxis und im Krankenhaus gehören in der Regel zu den Vorteilen.
Auch durch zeitnahere Termine bei Fachärzt:innen oder kürzere Wartezeiten im Wartezimmer drückt sich der Unterschied in der Behandlung von gesetzlich und privat Versicherten aus. Letztendlich sind die Prämien einkommensunabhängig, das heißt, der Beitrag steigt nicht, falls sich das Gehalt des oder der Versicherten erhöht. Seit einigen Jahren muss auch die private Krankenversicherung sogenannte Basistarife anbieten. Dabei darf der monatliche Beitrag nicht höher sein als die gesetzliche Krankenversicherung. Im Gegenzug erhält der oder die Versicherte nur die Leistungen, die ein oder eine gesetzlich Versicherte erhält.
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