Eine Existenzgründung bietet die große Chance, beruflich vollständig und unabhängig auf eigenen Beinen zu stehen. Sie birgt jedoch gleichzeitig verschiedene Risiken in Abhängigkeit von der ausgeübten Tätigkeit, gegen die es sich möglichst vollumfänglich abzusichern gilt, ohne jedoch überflüssige Versicherungsverträge abzuschließen.
Um ihre individuellen unternehmerischen Risiken zu bewerten, müssen Selbstständige und Freiberufler deshalb marktentsprechend reagieren und ihre individuellen Versicherungserfordernisse immer wieder neu entsprechend abgrenzen. Es gibt eine Vielzahl von Versicherungsangeboten für Selbstständige und Freiberufler. Vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages sollte dem Thema immer ausreichend Raum für gute Vergleiche und gutes Abwägen der Für und Wider eingeräumt werden. Sicher ist nicht jede Versicherung notwendig, es gibt jedoch einige Policen, die für Selbstständige und Freiberufler unbedingt vorhanden sein sollten, um größtmöglichen finanziellen Schaden abzuwenden, Vermögenswerte zu schützen und letztlich das Geschäft weiterführen zu können. Im Fall eines Schadens oder eines Risikoeintrittes müssen Sie aber unter Umständen nicht nur sich und Ihr Geschäft, sondern auch Angehörige sowie eventuell Angestellte schützen.
Kann die selbstständige Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden, ist die Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine vergleichbare Versicherungsleistung im schlimmsten Fall die einzige Einnahmequelle Ihres Haushaltes.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Blog von vr.de.
Die private Kranken- und Pflegeversicherung ist von größter Bedeutung. Sie ist zum einen gesetzlich vorgeschrieben. Zum anderen bedeutet im Krankheitsfall abgesichert zu sein nicht nur, bei Bedarf adäquat behandelt zu werden, sondern sich auch vor den hohen Kosten zu schützen, die bei größeren Behandlungen oder Eingriffen leicht anfallen können. Bei Krankenhaus- oder Kuraufenthalten sowie bei Operationen oder langwierigen ärztlichen sowie therapeutischen Maßnahmen und bei umfangreicheren Zahnbehandlungen kommen schnell Summen im fünfstelligen oder sogar im sechsstelligen Bereich zusammen. Dasselbe gilt für die Pflege durch geschultes Fachpersonal.
Gegen einen möglichen Verdienstausfall im Krankheitsfall empfiehlt sich neben der gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherung auch eine zusätzliche Krankenhaustagegeld bzw. Krankengeldversicherung.
Falls der Beruf gar nicht mehr ausgeübt werden kann, fängt eine Berufsunfähigkeitsversicherung je nach individuellem Versicherungsumfang einen Verdienstausfall (ganz oder teilweise) auf und ist damit für Selbstständige und Freiberufler von besonderer Bedeutung.
Die jeweiligen betrieblichen Risiken sind vom Geschäft selbst abhängig. Fast alle existenzbedrohenden unternehmerischen Risiken und Eventualitäten lassen sich mit speziellen Versicherungsangeboten für Selbstständige absichern. Es gilt daher aus dem riesigen Angebotsspektrum herauszufiltern, welche für Sie notwendig sind.
Zusammengefasst gehören zu den wichtigen persönlichen Versicherungen für Selbstständige Folgende:
Zusätzliche Überlegungen sollten Absicherungen wie der Unfallversicherung, unbedingt der Rentenversicherung sowie ggf. der freiwilligen Arbeitslosenversicherung gelten. Eine Unfallversicherung kann sich im Zweifel erübrigen, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden soll. Je nach individuellem Risiko sollte aber diesbezüglich unbedingt eine umfassende Beratung und Recherche erfolgen. Nicht nur Versicherungsberater und -makler, auch verschiedene Vergleiche auf Online-Portalen helfen bei der Festlegung der eigenen Erfordernisse im Hinblick auf die Versicherungsnotwendigkeit, so auch der Unfallversicherung, weiter.
Im Rahmen der freiwilligen Arbeitslosenversicherungen besteht die Möglichkeit, freiwillig Beiträge einzuzahlen, um im Bedarfsfall Leistungen nach dem SGB III (Arbeitslosengeld I) in Anspruch nehmen zu können. Nach einem ähnlichen Prinzip funktioniert auch die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung. Doch neben dieser Möglichkeit zum Bezug der gesetzlichen Rente bestehen viele weitere Optionen, den Renteneintritt privat zusätzlich oder gänzlich selbst abzusichern. Eine Pflicht zur Zahlung in die gesetzliche Rentenkasse besteht aber nicht. Private Rentenversicherungsangebote versprechen unterschiedliche Renditehöhen bei verschiedener Sicherheit der eingezahlten Beträge. Die Höhe der Rendite wirkt sich dabei auf die spätere monatliche Rentenzahlung aus.
Darüber hinaus gibt eine große Zahl von Versicherungsangeboten, die es zu vergleichen gilt, um die Risiken bei der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit bestmöglich abzusichern. Eine gute Information über die Preis-Leistungs-Verhältnisse der Versicherungsanbieter verschafft einen Überblick über die zu versichernden Möglichkeiten.
In der Anfangsphase einer Existenzgründung kann ein unterversicherter Schadenfall in den finanziellen Ruin führen. Daher muss das Geschäftsmodell auf jedes relevante Risiko hin bewertet und abgesichert werden. Einige notwendige Betriebsversicherungen für Selbstständige können Folgende sein:
Daneben können jedoch auch eine Rechtsschutzversicherung sowie eine Sachversicherung – im Falle des Vorhandenseins von besonderen Vermögenswerten – sinnvoll sein. Dabei sollte die Frage im Vordergrund stehen, welche Risiken es sofort abzusichern gilt und welche in Kauf genommen werden können. Je nach Branche oder Zweck ist der Abschluss unterschiedlicher Versicherungen sinnvoll. Gegebenenfalls hilft auch ein Austausch mit anderen Unternehmern desselben Fachs. Dabei kann besprochen werden, wie diese ihre Versicherungen gewählt haben und warum. Es helfen auch Gründerberatungsstellen oder die Verbraucherzentrale weiter.
Häufig gibt es für Existenzgründer spezielle Angebote und Rabatte der Versicherer im Bereich der Gewerberversicherungen. Vor der Entscheidung für einen bestimmten Anbieter empfiehlt sich ein gründlicher Vergleich deshalb doppelt.
Die betriebliche Versicherung bei Selbstständigkeit umfasst unter anderem die folgenden Versicherungen:
Entsteht in der Ausübung der selbstständigen Tätigkeiten Dritten, z.B. Ihren Kunden, ein Schaden, kann dieser über die Betriebshaftpflichtversicherung abgewickelt werden. Die Versicherer bieten individuelle Versicherungsleistungen in Abhängigkeit der Risiken des jeweiligen Geschäftes an.
Häufig gibt es gekoppelte Angebote, deren Inanspruchnahme sich im Geldbeutel positiv widerspiegelt. Selbstständige können sich einzeln als Firmeninhaber im Rahmen einer Berufsrechtschutzversicherung versichern oder sich gemeinsam mit den Beschäftigten über eine Firmenrechtsschutzversicherung absichern. Der Leistungsumfang stellt auf die Anzahl der Beschäftigten, die Tätigkeiten sowie die Unternehmensform ab.
Ein Dritten durch die selbstständige berufliche Tätigkeit entstandener Vermögensschaden verpflichtet zum Schadenersatz. Insbesondere bei der Ausübung von Berater-, Prüfer- oder Gutachtertätigkeiten ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sehr empfehlenswert. Entgeht Ihren Kunden etwa ein finanzieller Vorteil, der auf eine fehlerhafte Beratung zurückzuführen ist, kommt die Versicherung für diesen Schaden auf.
Freiberufler sichern ihr Inventar am besten mit einer Inhaltsversicherung ab. Werden Büroinventar oder Betriebsgegenstände durch Diebstahl oder Feuer, Wasser oder Gewitter unbrauchbar, erfolgt über die Versicherung im Schadensfall die Erstattung der finanziellen Aufwendungen für Reparaturen oder die Neuanschaffung. Die Ergänzung dieser Versicherung um eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist meist möglich und bewirkt, dass der Ertragsausfall abgesichert ist, wenn der Geschäftsbetrieb wegen des Schadensfalls unterbrochen werden muss. Auch eine Elektronikversicherung, die im Fall einer Ausrüstung mit Computern, Fernsehern, Telefonanlagen gegen Schäden durch Überspannung versichert, kann meist zusätzlich eingeschlossen werden.
Darüber hinaus gibt es weitere passgenaue Versicherungsangebote und Sachversicherungen, z.B. spezielle Versicherungen für Onlineshops und weitere Branchen.
Sowohl die Kranken- als auch die Pflegeversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben. Das Vorhandensein dieser Versicherungen müssen Sie sicherstellen, wenn Sie selbstständig oder als Freiberufler oder Freiberuflerin tätig sind.
Unter bestimmten Umständen ist die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (auch kurz “freiwillige Versicherung” genannt) in Abhängigkeit vom jeweiligen Einkommen möglich: der monatliche Beitrag errechnet sich aus dem monatlichen Einkommen. Dafür gibt es eine Höchstgrenze, die jährlich neu geprüft und festgelegt wird. Aus der monatlichen Höhe des Einkommens ergibt sich auch die Höhe des Beitrages für die Krankenkasse. Der Satz beträgt für hauptberuflich Selbstständige, die sich freiwillig versichern, derzeit 14,0 Prozent (zzgl. des kassenindividuellen Zusatzbeitrages). Mit der zusätzlichen Wahl des gesetzlichen Krankengeldes (ab Woche 7 der Arbeitsunfähigkeit) steigt der Beitragssatz auf 14,6 Prozent. Liegt das Einkommen oberhalb der Höchstgrenze, bleibt der Beitrag trotzdem am Höchstsatz bemessen und wird nicht weiter angehoben. Wird dagegen ein niedrigeres Einkommen nachgewiesen, kann der Beitrag zur Krankenversicherung gesenkt werden. Mindestgrenzen im Hinblick auf das Einkommen dürfen dabei nicht unterschritten werden.
Für die Pflegeversicherung ist ab 2019 ein Beitragssatz in Höhe von 3,05 % zu zahlen. Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr zahlen 0,25 % Zuschlag. Wenn die freiwillige Krankenversicherung möglich ist, erfolgt die Pflegeversicherung daran gekoppelt ebenfalls Abhängigkeit von Ihrem Einkommen.
Die monatlichen Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse bemessen sich demzufolge anhand des Beitragssatzes und dem jeweiligen Einkommen aus der Selbstständigkeit. Die gesetzliche Krankenkasse hat den großen Vorteil, dass Kinder oder Eheleute, die nicht berufstätig sind, beitragsfrei familienversichert werden können. Eine private Zusatzversicherung ist daneben noch möglich.
In einer privaten Krankenversicherung ist dagegen jedes Familienmitglied extra zu versichern, dafür fallen jeweils zusätzliche Beitragskosten an. Die meisten privaten Krankenversicherungen versprechen aber ein größeres Leistungsangebot als die gesetzliche Krankenversicherung.
Die Vorteile und Nachteile der Möglichkeit einer Inanspruchnahme einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse oder einer PKV sollten gut gegeneinander aufgewogen werden. Wenn die Entscheidung für eine PKV gefallen ist, ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter bestimmten engen Voraussetzungen möglich.
Ein Vergleich der verschiedenen PKV – Angebote bringt Aufschluss darüber, in welchen Tarifen welche Leistungen im Krankheitsfall für Sie und Familienangehörige erbracht werden können. Aber auch der Vergleich der PKV mit den Kosten und Leistungen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung kann zur jährlichen Einsparung größerer Geldbeträge ohne gleichzeitigen Verzicht auf Leistungsumfang führen.
Für Ihre persönliche Absicherung sollten diese Versicherungen verglichen werden:
Die meisten Selbstständigen sind nicht im gesetzlichen Rentenversicherungssystem versichert. Dies führt zur Versagung der Zahlung einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Dies macht den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erforderlichen. Ziehen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Erwägung, ist ein Vergleich in Sachen Leistungsumfang nötig. Häufig kommt die Leistungserbringung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung nur dann zum Tragen, wenn überhaupt keine denkbare Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann. Im Falle einer teilweisen Erwerbsunfähigkeit oder wenn lediglich der selbstständig ausgeübte Beruf betroffen ist, kann der Versicherer Leistungserbringung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung oftmals verweigern bzw. Anstrengungen des Unternehmers, z.B. Umstrukturierung des Geschäfts, verlangen.
In der Ausübung selbstständiger Tätigkeiten mit einem erhöhten Risiko von Gefahren oder Krankheitsanfälligkeit gelingt ein bezahlbarer Schutz ohne Leistungsausschlüsse gegen Berufsunfähigkeit manchmal nicht. Für diese Fälle kann eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung in Betracht gezogen werden. Diese bietet zumindest dann einen Schutz, wenn überhaupt keine regelmäßige Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt werden kann.
Unfallrisiken bzw. Unfallfolgen lassen sich mit einer Unfallversicherung absichern. Selbstständige können sich bei einem Leistungsumfang wie in der gesetzlichen Unfallversicherung freiwillig bei Berufsgenossenschaften versichern. Eine private Unfallversicherung bietet grundsätzlich umfangreicheren Schutz im Falle eines Unfalls und dessen Folgen. Die Kombination von Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung ist umstritten und die Notwendigkeit ist je nach Unfallrisiko bei der Berufsausübung einzelfallabhängig. Die meisten Berufsunfähigkeitsfälle entstehen statistisch gesehen in der Regel eher durch Krankheiten als durch Unfälle. Dagegen leistet die Unfallversicherung vertragsgemäß auch dann, wenn keine Berufsunfähigkeit vorliegt. Die Bedingungen sind jeweils individuell festzulegen.
Manche Berufsgruppen zahlen verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung ein (Dozenten, Handwerksmeister, Freiberufler wie Künstler), die Übrigen entscheiden selbst darüber, ob eine gesetzliche und / oder zusätzlich eine private Rentenversicherung bedient werden soll. Innerhalb von fünf Jahren ab Existenzgründung ist bei der Rentenversicherungsanstalt ein Antrag auf Weiterversicherung zu stellen. Wird diese Frist überschritten, ist eine freiwillige Aufnahme in die gesetzliche Rentenversicherung nur bedingt möglich. Andererseits ist eine Kündigung der gesetzlichen Rentenversicherung nur unter erschwerten Bedingungen möglich, wenn die Entscheidung einmal dafür gefallen ist.
Für die freiwillige Absicherung gegen Arbeitslosigkeit im Falle des Scheiterns Ihrer Existenzgründung müssen Sie vor Ihrer Selbstständigkeit versicherungspflichtig tätig gewesen sein. In welchem Umfang dies notwendig ist, erfahren Sie bei der Bundesagentur für Arbeit. Unmittelbar nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ist ein Antrag auf Aufnahme in die freiwillige Arbeitslosenversicherung zu stellen.
Weitere persönliche Versicherungen können in Abhängigkeit der individuellen Situation erwogen werden.
Es existieren unzählige Risikofälle und dazu passende Versicherungen. Sowohl Unter- als auch Überversicherung sind ungünstig. Bei der Unterversicherung sind Sie nicht ausreichend versichert. Überversichert sind Sie mit zu vielen unnötigen Versicherungspolicen. Das kostet vor allen Dingen viel Geld. Überlegen Sie deshalb konkret, welche Risiken Sie bei Ihrer Selbstständigkeit haben, wie hoch die Möglichkeit des Eintritts dieser Wahrscheinlichkeiten ist und wie die finanziellen Auswirkungen in einem Schadensfall aussähen.
Bereits abgeschlossenen Versicherungsverträge sollten regelmäßig in Augenschein genommen werden. Einige Versicherungen brauchen Sie möglicherweise auch nicht dauerhaft. Durch Veränderungen ihrer Tätigkeiten kann sich auch die Notwendigkeit der Absicherung weiterer Tatbestände oder einer Änderung der Deckungssummen ergeben. Veränderungen müssen Ihrer Versicherung grundsätzlich gemeldet werden, so z.B. die Risikolage betreffend. Insgesamt ist die Erfüllung der Vertragsbedingungen von großer Bedeutung, um so im Schadenfall die Ablehnung der Erbringung der Versicherungsleistung zu verhindern.
Ein regelmäßiger Kosten- und Leistungsvergleich der bestehenden Versicherungen mit weiteren neuen Angeboten bietet sich im Hinblick auf die Möglichkeit der Kostenersparnis an.
Die endgültige Entscheidung für oder gegen bestimmte Versicherungsabschlüsse obliegt Ihnen nach der Bewertung der Relevanz für Sie persönlich und für Ihr Geschäft. Die Krankenversicherung bei einer privaten oder der gesetzlichen Krankenkasse muss in jedem Fall gesichert sein. Den Verzicht auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie unbedingt sehr gut überdenken, auch wenn die Beitragsbelastung im ersten Augenblick hoch erscheint.
Der Abschluss zunächst kurzfristig kündbarer Verträge bietet sich insbesondere bei der erstmaligen Begründung der Selbstständigkeit vielfach an. Berücksichtigen Sie die insgesamt nicht unerheblichen Beiträge für Ihre Versicherungspolicen in Ihrem Finanzplan.
Wichtiger als die Höhe eines monatlichen oder jährlichen Beitrags sind das umfassende Leistungsangebot sowie die Zahlungs- bzw. Leistungsbereitschaft des Versicherungsanbieters.
Bei Versicherungspaketen ist zu prüfen, ob alle darin enthaltenen Versicherungsangebote tatsächlich nötig werden oder ob Einzelabschlüsse Sie ebenso gut bei geringeren Kosten absichern.
Daneben lohnt sich eine regelmäßige Überprüfung der bestehenden Versicherungsverträge auf ihre Leistungen und die dafür entstehenden Kosten. Ein kritischer Umgang mit den Angeboten und offene Fragen an die Versicherungsanbieter können sich vorteilhaft auf das Leistungsspektrum oder den Beitrag auswirken, z.B. wenn Sie sich gezielt nach günstigeren Tarifen erkundigen.
Oberste Priorität in all Ihren Entscheidungen hat Ihre persönliche und betriebliche Absicherung im weiteren Verlauf Ihrer Selbstständigkeit. Behalten Sie das im Blick, werden Sie die richtigen Versicherungen für sich und ihr Unternehmen finden.
Auf diesen Seiten stellen wir Ihnen Businessplan-Tools und Handbücher vor, die wir für Sie im Web – ohne Gewähr – recherchiert haben. Damit Sie gut informiert in Ihre Gründung starten können!
Hinter Gründerblatt selbst steckt ein praxis- erprobtes Netzwerk an Berater/innen, die Sie gerne auch persönlich bei Ihrer Gründung begleiten. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig, kann aber unter bestimmten Konditionen im Rahmen von geförderten Beratungen bis zu 80 % bezuschusst werden.
Mehr zu unserem Beratungsangebot:
Übrigens: Über die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des BAFA können Sie sich auch eine professionelle Unterstützung und Beratung unmittelbar nach Ihrer Gründung fördern lassen – so umschiffen Sie die ersten Hürden, die oft zu Beginn einer Selbständigkeit auftreten!
Viel Erfolg mit Ihrer Existenzgründung!