Was sind Zeitwertkonten? Diese Frage stellen sich bestimmt zahlreiche Personen, die diesen Artikel lesen. Hinter einem Zeitwertkonto steckt die Idee, dass ein Arbeitnehmer Arbeitszeit sparen und zu einem späteren Zeitpunkt einlösen kann.
Meist wird vom Arbeitgeber vorgegeben, welche Entgeltteile auf das Zeitwertkonto eingezahlt werden können. Dies kann von einem Teil des Bruttogehalts, über das Urlaubs- und Weihnachtsgeld bis hin zur Überstundenvergütung sein. Entscheidet sich der Arbeitnehmer sämtliche Überstunden auf das Sparkonto einzuzahlen hat er zu einem anderen Zeitpunkt die Möglichkeit seine Arbeit auszusetzen oder zu reduzieren und dennoch das gesamte Gehalt zu beziehen.
Übliche Anwendungsgebiete für das Zeitwertkonto ist die Elternschaft, wenn Eltern mehr Zeit mit ihren kleinen Kindern verbringen möchten, ein vorzeitiger Ruhestand oder einfach nur ein Sabbatical.
Das gesparte Guthaben wird dabei Schrittweise ausgezahlt und ersetzt das Gehalt. Zahlt ein Arbeitnehmer beispielsweise 120€ von seinem Nettogehalt über 30 Jahre in sein Arbeitszeitkonto ein, hat er durch die Zulage vom Arbeitsgeber mit Anfang 60 die Möglichkeit 5 Freistellungsjahre zu erzielen bei einem Bruttogehalt von 70 %.
Die Motivation des Arbeitnehmers ist ein großer Vorteil. Mit dem Wissen, dass dieser ohne großen Verzicht später früher in die Rente gehen oder einfach nur ein Jahr Auszeit nehmen kann, motiviert ungemein. In der Regel ist dies die bessere Alternative zur Betriebsrente und die Mitarbeiterbindung vom Chef zu seinem Arbeitnehmer wird gestärkt.
Leider bietet nicht jedes Unternehmen dieses Arbeitskontenmodell an. Auch wird es kompliziert, sobald das Unternehmen verlassen und zu einem anderen gewechselt wird. Denn auch so ist der Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber sehr hoch.
Gelangt die Information nach Außen bedeutet dies einen enormen Imageschub für das Unternehmen und es wird als innovatives und modernes Unternehmen interpretiert.
Auch, wenn es motivierend ist, sollte der monatliche Betrag nicht zu hoch ausfallen. Denn der angesparte Betrag darf maximal so hoch sein, dass er z. B. bei vorzeitigem Ruhestand bis zum Eintritt der Rente aufgebraucht wurde. Weiterhin muss der Arbeitnehmer sich darüber im Klaren sein, dass das Guthaben in der Regel nicht vorzeitig, sondern nur während der Freistellungsphase phasenweise ausgezahlt werden darf. Eine einmalige Auszahlung ist nur in Notsituationen erlaubt, die die Existenz des Arbeitnehmers gefährden würden.
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