Das englische Wort „Benefit“ ist im Deutschen mit mehreren Begriffen verbunden. Unter anderem Begünstigung, Wohltat, Profitieren, Genuss und Nutzen. Meist sind damit freiwillige geldwerte Zuwendungen von Arbeitgebern an ihre Mitarbeitenden gemeint, es können aber auch arbeitsplatzbezogene Vorteile sein, wie etwa eine Kaffeemaschine für das Büro, von der alle profitieren. Gerade Kaffee nimmt hierbei einen so hohen Stellenwert ein, dass zum Beispiel ein Kaffee-Verbot am Arbeitsplatz in den meisten Unternehmen vermutlich kleinere Revolten auslösen würde. Keine Angst, es besteht kein Grund, Kaffee zu verbieten. Nach neuesten wissenschaftlichen Studien verlängert eine Tasse Kaffee pro Tag sogar das Leben.
Derartige Benefits können aber auch täglich frisches Obst sein oder die Einrichtung eines Fitnessraums. Die Anzahl möglicher Benefits ist recht umfangreich, selbst eine betriebliche Altersversorgung ist ein Benefit und keineswegs eine gesetzlich verankerte Pflicht wie die Beteiligung an der Rentenversicherung. Jobtickets, Firmenwagen und Betriebskindergärten sind weitere mögliche, freiwillige Zuwendungen der Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter. Wesentlich komplizierter wird es beim Weihnachtsgeld. Es besteht zwar keine gesetzliche Pflicht zur Zahlung von Weihnachtsgeld, häufig ist es aber Bestandteil von Tarifverträgen oder Dienstverträgen. Auch eine sogenannte „betriebliche Übung“ und der Gleichbehandlungsgrundsatz kann Arbeitgeber:Innen dazu zwingen, Weihnachtsgeld auszuzahlen. In Deutschland erhalten 54 % aller Arbeitnehmer:Innen zum Jahresende ein Weihnachtsgeld.
An erster Stelle sind hier natürlich die Lohnnebenkosten zu nennen, die sich folgendermaßen zusammensetzen:
Auch die Einrichtung des Arbeitsplatzes gehört dazu, wobei hier ja vor allem der Arbeitgeber profitiert, wenn er oder sie über den Arbeitsplatz die Leistung des Arbeitnehmers in Anspruch nimmt.
Als Otto von Bismarck im Jahre 1885 die gesetzliche Unfallversicherung einführte, tat er dies aus Angst vor sozialen Unruhen und auch aus Angst, der Sozialismus könnte sich ausbreiten. Die Arbeitnehmer vor Ausbeutung und Elend zu schützen, war eher ein peripherer Grund. Doch der Zweck heiligt die Mittel und dieser Zweck, die daraus entstandenen Berufsgenossenschaften, haben sich bewährt und bewähren sich noch immer. Heute entfällt ein nicht geringer Teil der Arbeitsplatzgestaltung auf den Arbeitsschutz, sowohl den PSA, den persönlichen Arbeitsschutz, als auch den Schutz vor Gefährdungen am Arbeitsplatz.
Was aber könnte ein besserer Benefit sein als der Schutz der Gesundheit, auch wenn es Pflicht statt Freiwilligkeit bedeutet. Die meisten Arbeitgeber in Deutschland sehen dies auch ein, zumal die Fachkräfte inzwischen immer rarer werden, die im Hochtechnologieland Deutschland die ganzen Maschinen, Anlagen, Systeme und Geräte auch bedienen können. Leider verhalten sich gerade Multis oft nur in Deutschland so und kümmern sich in ihren ausländischen Dependancen recht wenig um Arbeitsschutz, wenn er dort nicht auch gesetzlich vorgeschrieben ist.
Hierzulande aber haben die Berufsgenossenschaften ein recht ausgefeiltes System errichtet, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen und dies über alle Branchen hinweg. Von den Vorgaben für Bildschirmarbeitsplätze bis zum Job des Stahlarbeiters am Hochofen oder dem Zimmermann auf dem First eines neu errichteten Dachstuhls. Der Schutz der Gesundheit steht an erster Stelle und das ist ein Benefit für alle.
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