Sie sind Arbeitgeber/in und möchten Ihre qualifizierten Mitarbeiter/innen mit sinnvollen Benefits stärker an sich binden? Dann können bestimmte Zusatzleistungen eine gute Wahl sein. Bekannt sind vor allem Sachleistungen wie Tankgutscheine oder auch Zuschüsse zu den Kinderbetreuungskosten. Die Vorteile derartiger Zusatzleistungen liegen auf der Hand, denn nicht immer ist mehr Bruttolohn angesichts der steigenden Abgaben besser. Eine einfache Gehaltserhöhung kann für den Arbeitnehmer sogar dazu führen, dass am Ende weniger Netto vom Brutto übrig bleibt.
Doch nicht nur Tankgutscheine, Übernahme von Kinderbetreuungskosten oder auch Essenszuschüsse sind gern gesehene Zusatzleistungen. Inzwischen bieten viele Unternehmen auch eine arbeitgeberfinanzierte Zusatzversicherung wie Renten- oder Krankenversicherung/Krankenzusatzversicherung für ihre Mitarbeiter an.
Was es mit den betrieblichen Zusatzversicherungen auf sich hat, welche es gibt und wie Mitarbeiter und Unternehmen davon profitieren können, verraten wir Ihnen jetzt.
Angesichts der sehr minimalistischen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen und auch der gesetzlichen Rententräger sind viele Menschen daran interessiert, privat für Krankheitsfälle, Zahnersatz und Alter vorzusorgen.
Übernimmt nun der Arbeitgeber die Kosten für die Vorsorge, ist das für Arbeitnehmer natürlich ein Anreiz, dem Unternehmen treu zu bleiben. Zudem stellen die Zusatzleistungen keine direkte Erhöhung des Bruttolohns dar, die Gefahr eines geringeren Nettoeinkommens durch höhere Abgaben bleibt also aus. Hinzu kommt, dass die sonst üblichen Gesundheitsfragen, wie sie bei einer Kranken- oder Krankenzusatzversicherung üblich sind, entfallen. Damit lässt sich ein Versicherungsschutz ermöglichen, den Ihre Mitarbeiter bei einer privaten Absicherung möglicherweise nicht erhalten würden.
Doch auch als Unternehmen können Sie Vorteile aus einer betrieblichen Zusatzversicherung ziehen. Zum einen verbessern Sie Ihr Image als Arbeitgeber und binden wirklich gute Mitarbeiter mit hervorragender Qualifikation fester an die Firma. Auf der anderen Seite können Sie die Beiträge als Betriebsausgabe bei der Steuer ansetzen und so den Gewinn und damit die Steuerbelastung senken.
Es gibt natürlich eine Reihe von Möglichkeiten, seinen Mitarbeitern eine Zusatzversicherung anzubieten. Zu den wohl bekanntesten und auch beliebtesten gehören jedoch:
In Deutschland besteht die Tradition, mit Hilfe des Arbeitgebers fürs Alter vorzusorgen, schon sehr lange. Vor mehr als 100 Jahren begannen Unternehmen bereits, Vermögen für die Rente ihrer Mitarbeiter anzusparen. Dabei handelt es sich um die klassische Form der betrieblichen Altersversorgung.
Ergänzend ist auch eine Umwandlung des Gehalts möglich, bei der die Beiträge zur Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Hierbei wird von betrieblicher Altersvorsorge gesprochen, auf welcher inzwischen jeder Arbeitnehmer einen Anspruch hat.
Da die Höhe der gesetzlichen Rente in Zukunft immer weiter zurückgeht, ist eine zusätzliche Vorsorge für den Erhalt des Lebensstandards im Alter fast unumgänglich.
Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, die Beiträge zur bAV als zusätzliche Vergütung komplett selbst zu zahlen. Während die betriebliche Altersversorgung früher als reine Fürsorge für die Arbeitnehmer stand, hilft sie heute bei der Mitarbeiterbindung und –Motivation.
Möchten Sie nicht die vollen Beiträge zur bAV zahlen, können Sie auch nur einen Teil davon finanzieren. Handelt es sich um ein tarifgebundenes Unternehmen, dann können Ihre Mitarbeiter von dieser Regelung durchaus profitieren.
Direktzusage und Unterstützungskasse sind die üblichen Durchführungswege der arbeitgeberfinanzierten bAV. Als Unternehmen investieren Sie also Firmengelder in Ihre Belegschaft.
Bei der Direktzusage kümmern Sie sich selbst um die Geldanlage. Wie Sie das Geld für Ihre Angestellten anlegen, ist dabei Ihre Entscheidung. Sie können das Geld in firmeninterne Projekte mit guter Renditeerwartung oder auch zum Teil in eine so genannte Rückdeckungsversicherung (ähnlich einer Lebensversicherung) anlegen.
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Einrichtung, in welche die Arbeitgeberbeiträge fließen. Sie verwaltet dabei das Geld in Ihrem Sinne und legt es möglichst gewinnbringend an. Darüber müssen Sie sich als Unternehmer also keine Gedanken machen. Unterstützungskassen sind dabei recht frei in der Wahl der Anlagemöglichkeiten.
Sowohl Direktzusage als auch Unterstützungskasse werden auch als interne Durchführungswege bezeichnet, da Sie als Arbeitgeber über die Anlage mitentscheiden und die Beiträge in die Firma reinvestiert werden.
Alternativ zur betrieblichen Altersversorgung können Sie Ihrer Belegschaft auch eine Kapitallebensversicherung oder eine fondsgebundene Lebensversicherung anbieten, bei welcher dann eine Einmalzahlung anstatt einer monatlichen Rentenzahlung erfolgt.
In mittelständischen und größeren Firmen wird die bKV zur Absicherung der Mitarbeiter im Krankheitsfall immer beliebter. Der demografische Wandel sorgt dafür, dass die Investitionen in die Gesundheit des Personals immer wichtiger werden. Vor allem in Anbetracht der immer mehr reduzierten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von einer betrieblichen Kranken- oder auch Krankenzusatzversicherung.
Inzwischen kooperieren gesetzliche Krankenkassen sogar mit privaten Anbietern und bieten im Bereich Krankenzusatzversicherung so genannte Gruppenverträge an.
In der betrieblichen Kranken- oder Krankenzusatzversicherung werden individuelle Tarifbausteine, angelehnt an die Modultarife der privaten Krankenzusatzversicherung, angeboten. Sie als Arbeitgeber können die Versicherung dann an die speziellen Bedürfnisse der Mitarbeiter und die Rahmenbedingungen der Firma anpassen. Folgende Leistungen werden von der Kranken-/Krankenzusatzversicherung in der Regel bereitgestellt:
Vor allem für Angestellte und Arbeiter mit Familien interessant:
Bei dieser betrieblichen Zusatzversicherung ist bei einigen Anbietern auch eine Mitversicherung von Ehepartner und Kindern bis 25 Jahre möglich. Allerdings müssen für Familienangehörige die Beiträge selbst gezahlt und eine normale Gesundheitsprüfung durchgeführt werden. Für die Mitarbeiter selbst erfolgt keine oder eine vereinfachte Gesundheitsprüfung.
Ist sie nicht schon im Rahmen der Krankenversicherung enthalten, können Sie als Arbeitgeber auch eine Zahnzusatzversicherung für die Belegschaft abschließen.
Gerade in Zeiten von teurem Zahnersatz und teils kostspieligen Zahnbehandlungen gewinnt die arbeitgeberfinanzierte Zahnzusatzversicherung immer mehr an Attraktivität. Kein Wunder, denn die gesetzlichen Krankenkassen fahren die Leistungen für ihre Versicherten immer stärker zurück. Gerade die minimalistische Grundversorgung nach dem Festzuschussprinzip macht Zahnzusatzversicherungen aufgrund der teils enormen Kosten fast unverzichtbar. Als Arbeitgeber leisten Sie mit einer arbeitgeberfinanzierten Zahnzusatzversicherung eine wichtige Gesundheitsleistung für Ihre Arbeitnehmer.
Möchten Sie Ihrer Belegschaft eine Zahnzusatzversicherung anbieten, sollten Sie sich zunächst mit den möglichen Tarifen genauer vertraut machen. Vorteilhafte Lösungen sollten folgende Punkte berücksichtigen:
1. Leistungen
Ausschlaggebend für eine gute Zahnzusatzversicherung sind vor allem die Leistungen wie Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und Zahnersatz sowie kieferorthopädische Behandlungen. Gerade beim Zahnersatz sollten Sie darauf achten, ob und inwieweit auch Leistungen für Implantate und Inlays sowie notwendige Nebenkosten enthalten sind.
2. Leistungsausschlüsse
Bei einigen Versicherern sind diverse Leistungsausschlüsse im Vertrag festgehalten, welche Sie vor Vertragsabschluss genauer anschauen sollten. Hier müssen Sie abwägen, mit welchen Ausschlüssen Sie und vor allem Ihr Personal „leben kann“.
3. Vorerkrankungen
Gibt es bei Ihren Arbeitnehmern Vorerkrankungen, müssen diese natürlich bei eventuellen Gesundheitsfragen korrekt angegeben werden. Optional können Sie auch einen Tarif ohne Gesundheitsprüfung wählen. Komplettschutz-Angebote gelten als sinnvoll, eine Prüfung der abgesicherten Leistungen sollte aber dennoch erfolgen.
4. Absicherung älterer Arbeitnehmer
Zahnzusatzversicherungen sind vor allem für ältere Arbeitnehmer sinnvoll, denn diese setzen ihren Fokus auf Zahnersatz. Entscheidend sind auch hier die Leistungen.
5. Wartezeiten
Versicherer sehen in ihren Verträgen häufig auch Wartezeiten vor. Bei Gruppenversicherungen sollten Sie sich als Arbeitgeber für einen Vertrag ohne Wartezeit entscheiden. So können Sie Ihr Personal unmittelbar absichern.
6. Kostenerstattung
Gute Versicherungen übernehmen im Rahmen der Kostenerstattung in der Regel einen bestimmten Prozentsatz der Gesamtsumme der Zahnarztrechnungen. Jedoch gibt es auch Regelungen, bei denen sich der prozentuale Zuschuss auf den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherer oder den Eigenanteil bezieht. Erstere Variante ist meist sinnvoller.
Neben den aufgeführten freiwilligen betrieblichen Versicherungen gibt es noch die Unfallversicherung, die Sie als Arbeitgeber für Ihre Belegschaft abschließen müssen. Sie ist in der Regel verpflichtend und läuft über die zuständige Berufsgenossenschaft. Zudem zählen auch die Beiträge zur Sozialversicherung zu einer betrieblichen Versicherung für das Personal. Auch die Sozialversicherung gilt als Pflichtversicherung.
Fazit: Arbeitgeberfinanzierte Versicherungen für beide Seiten sinnvoll
Es gibt eine Vielzahl an betrieblichen Versicherungen zur Absicherung der Belegschaft. Die drei bedeutendsten haben wir für Sie nun etwas genauer unter die Lupe genommen.
Für den Arbeitnehmer sind vor allem arbeitgeberfinanzierte Versicherungen sinnvoll und eine gute Alternative zur üblichen Lohn- oder Gehaltserhöhung.
Für Sie als Arbeitgeber sind derartige Versicherungen hilfreich, Ihre Angestellten besser an sich zu binden und zu motivieren. Auch haben Sie am Arbeitsmarkt damit wesentlich bessere Chancen, gute Mitarbeiter für sich zu gewinnen und Ihr Image zu verbessern.
Alles in Allem sind betriebliche Versicherungen, die Sie für Ihr Personal abschließen und aus Firmengeldern finanzieren, also eine durchaus positive Sache für beide Seiten.
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