Ein Hund im Büro kann eine Bereicherung für das Arbeitsklima, die Gesundheit und die Produktivität der Mitarbeitenden sein. Aber er bringt auch gewisse Herausforderungen mit sich. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Vorteile und Nachteile ein Bürohund hat, worauf Sie achten sollten, wenn Sie einen Job mit Hund suchen oder anbieten, welche Rassen sich als Bürohund eignen und welche Regeln Sie für Ihren Bürohund aufstellen sollten. Entscheiden Sie anschließend selbst, ob Hunde im Büro erlaubt sein sollten oder nicht.
Ein Office-Hund kann viele positive Effekte auf die Mitarbeiter:innen und das Unternehmen haben. Hier sind einige davon:
In einem Unternehmen mit Bürohund kann es aber auch einige negative Auswirkungen auf das Team geben. Hier sind einige davon:
Wenn Sie einen Job mit Hund suchen oder anbieten wollen, sollten Sie einige Punkte beachten, um eine erfolgreiche Integration des Hundes in den Arbeitsalltag zu gewährleisten. Hier sind einige Tipps:
Nicht jede Hunderasse ist für das Leben im Büro geeignet. Einige Rassen sind zu groß, zu aktiv, zu laut oder zu sensibel für den Arbeitsplatz. Andere Rassen sind hingegen ideal für das Büro, da sie klein, ruhig, freundlich und pflegeleicht sind. Hier sind einige Beispiele für geeignete Bürohund Rassen:
Um einen harmonischen Umgang mit Ihrem Bürohund zu gewährleisten, sollten Sie einige Regeln für ihn aufstellen. Diese Richtlinien sollten klar, konsistent und fair sein und sowohl dem Wohl des Hundes als auch dem der anwesenden Zweibeiner dienen. Hier sind einige Beispiele für mögliche Bürohund-Regeln:
Ein Vierbeiner im Büro kann eine tolle Ergänzung für das Arbeitsleben sein, wenn das Tier richtig ausgewählt, vorbereitet und behandelt wird. Er kann Ihre Angestellten glücklicher, gesünder und produktiver machen und das Unternehmen positiv repräsentieren. Ein Office-Hund kann aber auch Probleme verursachen, wenn er nicht zu den Menschen, dem Büro und dem jeweiligen Unternehmen passt oder wenn er nicht die nötige Aufmerksamkeit oder Pflege bekommt. Deshalb sollten Sie immer die Vor- und Nachteile eines Bürohundes abwägen und die Meinungen und Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigen, um das Betriebsklima und den kollegialen Frieden auf der Arbeit nicht zu gefährden.
Hier einige häufig gestellte Fragen zum Thema “einen Hund ins Büro mitnehmen”:
Es gibt keine genauen Zahlen darüber, wie viele Bürohunde es in Deutschland gibt. Eine Schätzung des Bundesverbandes Bürohund e.V. geht von etwa 500.000 Hunden aus, die regelmäßig oder gelegentlich mit ins Büro kommen. Das entspricht etwa 5 Prozent aller Hunde in Deutschland.
Sie sollten keinen Bürohund zulassen, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft: Es gibt keine Erlaubnis vom Arbeitgeber oder von den Kollegen, im Kollegium gibt es Hundeallergien oder eine ausgeprägte Angst vor Hunden, es gibt keinen geeigneten Platz oder keine geeignete Ausstattung, es gibt keinen passenden Hund und niemanden, der sich angemessen um das Tier kümmern kann.
Ja, Ihr Unternehmen kann von einem Bürohund profitieren, wenn Sie ihn richtig einsetzen und managen. Ein Bürohund kann das Betriebsklima sowie das Wohlbefinden, die Kommunikation und die Kreativität der Mitarbeitenden fördern und das Image, die Kundenbindung und die Mitarbeitergewinnung des Unternehmens verbessern. Er kann aber auch Risiken bergen, wie Haftungsfragen, Konflikte oder Unfälle. Deshalb sollten Sie immer die Kosten und den Nutzen eines Bürohundes abwägen und die Regeln und die Vereinbarungen klar definieren.
Der Bundesverband Bürohund e.V. ist eine gemeinnützige Organisation, die sich für die Förderung von Hunden im Arbeitsleben einsetzt. Der Verband bietet Informationen, Beratung und Unterstützung für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Hundebesitzer an. Er vertritt die Interessen von Bürohunden auf politischer und gesellschaftlicher Ebene. Er organisiert Veranstaltungen, Kampagnen und Projekte rund um das Thema Bürohund.
Im öffentlichen Dienst gibt es keine einheitliche Regelung für Hunde am Arbeitsplatz. Die Entscheidung liegt im Ermessen des jeweiligen Dienstherren oder Vorgesetzten. In der Regel sind Hunde im öffentlichen Dienst nur erlaubt, wenn sie einen dienstlichen Zweck erfüllen, wie z. B. Blindenhunde, Rettungshunde oder Spürhunde. Ansonsten sind Hunde im öffentlichen Dienst eher unerwünscht oder verboten.
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