Wer ein Unternehmen gründet, steht vor vielen Entscheidungen. Eine davon betrifft die Büroeinrichtung. Hier stellt sich die Frage: Schnäppchen schlagen beim Möbel-Schweden oder in hochwertige Möbel investieren? Wir empfehlen die Investition in eine ergonomische Büroausstattung. Warum? Weil Sie als Gründer, und auch Ihre Mitarbeiter, den Großteil Ihres Tages am Arbeitsplatz verbringen. Ergonomische Stühle und Tische sind von großem Vorteil, da sie im Vergleich zu herkömmlicher Büroausstattung viele positive Effekte erzielen können. Und sie müssen gar nicht so viel Geld kosten – und sie lassen sich steuerlich absetzen.
Eine ergonomische Büroausstattung kann eine gesunde Körperhaltung unterstützen und Bewegungsmangel entgegen wirken. Sie ermöglicht es, die Arbeitshöhe individuell an die Körpergröße anzupassen, und bringt viele weitere gesundheitliche und wirtschaftliche Vorteile mit sich:
Damit Sie diese Vorteile für sich nutzen können, sollten Sie in einen ergonomischen Stuhl und einen höhenverstellbaren Schreibtisch investieren. Ein solcher Stuhl lässt es zu, die Sitz- und Rückenlehne anzupassen und aufrecht zu sitzen. Bei einem höhenverstellbaren Schreibtisch lässt sich manuell oder per Knopfdruck die Tischplatte anheben bzw. absenken, wodurch Sie in wenigen Augenblicken Ihre Arbeitshaltung ändern können. Neben Features wie einer Memory-Funktion kann man zwischen einer Vielzahl an Materialien und Farben wählen. Viele verschiedene Modelle und Optionen bietet unter anderem Ergobasis an.
Die Investition in einen ergonomischen Arbeitsplatz kann folglich eine Investition in gesteigerte Lebensqualität sein.
Ergonomische Büroeinrichtung zu kaufen, erscheint nur auf den ersten Blick kostenintensiver als ein Streifzug beim Möbel-Discounter. Denn die Büroausstattung, die zu den Arbeitsmitteln zählt, lässt sich steuerlich absetzen. Voraussetzung ist, dass es sich um bewegliche, abnutzbare und selbstständig nutzbare Gegenstände handelt. Außerdem müssen Sie darauf achten, dass es sich um beruflich genutzte Arbeitsmittel handelt. Sollte das Finanzamt keinen Bedarf zwischen Angaben und Beruf erkennen, so ist es dem Amt vorbehalten Ihren Antrag abzulehnen.
Das Finanzamt berücksichtigt im Bereich der Arbeitsmittel die Anschaffungskosten sowie Kosten für anfallende Reparaturen, Reinigungen oder Wartungen; auch für Ihre ergonomischen Büromöbel. All diese Faktoren lassen sich steuerlich absetzen. Sie werden in der Steuererklärung unter der Anlage N als Werbungskosten angegeben. Bis zu einem Pauschalbetrag von 110 Euro müssen Sie keinen Nachweis über die Höhe der Ausgaben erbringen. Liegen Ihre Aufwendungen nicht über dieser Grenze, ist es empfehlenswert dennoch den vollen Betrag von 110 Euro auszunutzen. Die Obergrenze für die Anschaffungskosten von Arbeitsmitteln liegt bei maximal 800 Euro netto. Bis zu diesem Betrag können Sie Ihre Anschaffungen sofort steuerlich absetzen. Sollten Sie die Anschaffung einiger Büromöbel planen, so empfehlen wir, dass Sie die Möbelstücke einzeln kaufen. Dies ist sinnvoll, da die Höchstgrenze pro Rechnung gilt und Rechnungen von bis zu 800 Euro netto sofort abgesetzt werden können.
Seit dem 01.01.2018 liegt der Höchstbetrag für Sofortabschreibungen von geringwertigen Wirtschaftsgütern bei 800 Euro netto (952 brutto). Im Vorjahr lag die Betragsgrenze bei 410 Euro netto. Liegen die Kosten Ihrer Büroausstattung über der genannten Grenze, ist eine Abschreibung lediglich über die Nutzungsdauer möglich.
Bei Büromöbeln geht das Finanzamt von einer Nutzungsdauer von 13 Jahren aus. Das bedeutet für Sie, dass Sie jährlich nur 1/13 Ihrer Kosten abschreiben können, sollten Sie über die Grenze kommen. Daher raten wir zu einem gestaffelten Einkauf.
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