Im Jahr 1916 schrieb Albert Einstein an einen Freund, ihm sei „ein prächtiges Licht“ aufgegangen. Im Rahmen seiner Arbeit an der allgemeinen Relativitätstheorie erstellte er eine Ableitung mit dem Titel „Strahlungsemission und Absorption nach der Quantentheorie“, was nichts weniger war als die theoretische Grundlage für einen Laser. Es sollte zwar noch bis in das Jahr 1960 dauern, bis der erste Laserstrahl in der Praxis leuchtete, doch von da an nahm die Entwicklung unaufhaltsam ihren Lauf. Die Technik eroberte Schritt um Schritt immer neue Bereiche. Vor allem zeigt sich das
Laserschneiden als bahnbrechend in verschiedenen Gebieten.
Wenn wir heute die Welt um uns herum betrachten, dann nehmen wir in der Regel nicht wahr, wie viele Dinge mittels Laser gefertigt werden. Das geht vom sehr Großen bis zum sehr Kleinen. Kreuzfahrtschiffe etwa wären ohne Laser in diesen gigantischen Dimensionen nicht realisierbar. Auf der anderen Seite tragen viele Menschen gerne mechanische Armbanduhren mit ihrer nostalgischen Technik. Ohne Laser wären diese Heute nicht bezahlbar. Es geht aber noch viel kleiner. In der Mikroelektronik ist der Laser unverzichtbar, unsere Smartphones sind der beste Beweis dafür.
Zahlreiche Start-ups beschäftigen sich weltweit mit der Lasertechnik und neuen Anwendungsgebieten. So etwa im Bereich der Datenübertragung, um beispielsweise auch dort digitalen Datenverkehr wirtschaftlich möglich zu machen, wo aufgrund geringer Besiedlungsdichte ein Kabel-basierter Ausbau zu aufwendig wäre.
Andere wiederum machen Laser fit als Ersatz für CNC-Bearbeitungsmaschinen. So entfällt unter anderem der zeitaufwendige Werkzeugwechsel. Ein völlig anderes Gebiet ist die Erfassung von Mengen mittels Laser, was bereits in der Praxis Anwendung findet. Überall wo die Teile einer Menge erfasst werden müssen, haben heute Laser ihre leuchtenden Finger im Spiel und dies rasend schnell. Gleichzeitig lassen sich mit Laser qualitative und quantitative Merkmale erfassen.
Schon mit der Entwicklung der ersten Laser in den 1960er-Jahren begann auch die Forschung daran, den Laser mobil zu machen. Die Grundidee dafür war von Anfang die Nutzung von Halbleiterdioden als Laser. Doch erst im Jahr 1998 war die Forschung so weit, daraus praktische mobile Anwendungen zu entwickeln, etwa den Laserpointer.
Inzwischen bietet der Markt eine Vielzahl an mobilen Geräten, die mit Laser arbeiten. So etwa Lasergravierer und selbst das mobile Schweißen mittels Laser ist inzwischen möglich. In der Oberflächentechnik werden Laser zur Rostentfernung eingesetzt. In der Kosmetik dienen mobile Laser meist der Hautkosmetik. Hieraus ergeben sich für Geschäftsgründer eine ganze Reihe von Nischen für den Einstieg in die Selbständigkeit.
Ein Laser ist aber nicht nur ein sehr praktisches Gerät, er kann auch eine Gefahr darstellen, was sich aktuell durch die vielen Berichte über Laserwaffen beweist. In den letzten Jahren wurde die EU mit Lasergeräten aus Asien geradezu überschwemmt. Um die Gefahren einzuschränken, trat zum 1. Januar 2023 die sogenannte NiSV (Nichtionisierende Strahlung Verordnung) in Kraft. Seitdem müssen gewerbliche Anwender von Lasergeräten, mobil oder stationär, ab einer bestimmten Leistungsklasse eine Fortbildung zum Nachweis der erforderlichen Fachkunde mitmachen.
In Deutschland dürfen zudem Laser und Lasergeräte nur noch an Privatpersonen abgegeben werden, wenn sie maximal den Laserklassen 1, 1M, 2 oder 2M entsprechen.
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