Was in normalen Unternehmen ein Betriebsrat ist, das ist in öffentlichen Einrichtungen der Personalrat. Sobald eine Dienststelle der öffentlichen Verwaltung mehr als fünf wahlberechtigte Beschäftigte verfügt, ist ein Personalrat zu bilden. Als Wahlberechtigte gelten dabei alle Beschäftigten Beamtinnen und Beamte der Dienststelle, welche am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Teilzeitkräfte, Aushilfen, geringfügig Beschäftigte, Auszubildende sowie Mitarbeiter im Außendienst sind nicht von diesem Recht ausgeschlossen. Die Auszählung der Stimmzettel sollte mindestens bezeugt werden, bestenfalls bleibt sie öffentlich. Doch welche Aufgaben kommen auf einen frisch gebackenen Personalrat zu?
Das Aufgabenspektrum eines Personalrats ist groß und vielseitig. Seine Hauptaufgabe besteht vor allem in der Vertretung der Interessen der Mitarbeiter:innen. Darüber hinaus stellt er sicher, dass Rechte, Regelungen und Vorschriften eingehalten werden. Prinzipiell unterscheidet sich die Arbeit eines Personalrats wenig von der Arbeit eines Betriebsrats.
Das Initiativrecht ist das größte Werkzeug, welches dem Personalrat zur Verfügung steht. Es gestattet ihm, auf eigene Initiative Maßnahmen vorzuschlagen und mit der Dienststelle zu besprechen, die auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen abzielen. Dies kann etwa eine Änderung der Arbeitszeit sein oder auch die Errichtung von Gemeinschaftsräumen oder Mitarbeiterparkplätzen. Insgesamt Personalrat nimmt folgende Aufgaben wahr:
Um diesen Aufgaben gerecht werden zu können, ist es nicht ausreichend sich nur mit dem Grundlagenwissen zu beschäftigen. Je nach Art der Dienststelle muss unter Umständen auch relevantes Spezialwissen angeeignet werden, um als Personalrat tätig zu sein. Weiterhin unterscheiden sich einige Einzelheiten von Bundesland zu Bundesland, was bei der Vorbereitung unbedingt beachtet werden muss.
Um die Kolleginnen und Kollegen als Personalrat bestmöglich unterstützen zu können, ist es wichtig, sich mit der Arbeit intensiv zu befassen. Personalratsmitglieder benötigen insbesondere fundierte Kenntnisse über das Personalvertretungsrecht, um Ihrer Aufgabe gerecht werden zu können. Personalrat Seminare sind eine gute Möglichkeit, sämtliche Personalratsmitglieder mit dem nötigen Wissen auszustatten, die sie benötigen, um ihrem Mandat gerecht werden zu können. Für Personalratsschulungen können betreffende Mitarbeiter:innen in der Regel freigestellt werden, wobei die Kosten von der jeweiligen Dienststelle übernommen werden.
Der Personalrat soll für Dienststellen in öffentlichen Verwaltungen eine Art Repräsentant der Mitarbeiter sein und sich für deren Belange und Interessen bezüglich der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen einsetzen. So soll den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit gegeben werden, sich aktiv an der Gestaltung des Dienstbetriebs zu beteiligen, Verbesserungsvorschläge zu machen oder auch die Organisation von Arbeits- bzw. Dienstverhältnissen zu verändern.
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