Start-ups sind ein aufregendes Umfeld und daher sehr beliebt bei jungen Arbeitnehmer:innen. Die Gründung eines Unternehmens ist immer verbunden mit interessanten Geschichten und Charakteren. Kaum jemand erwartet, dass man in all dem kreativen Chaos ernsthaft aneinander gerät. Trotzdem gibt es viele Stolpersteine, die in einem jungen Unternehmen lauern können.
Wer als Arbeitnehmer:in im Start-up eine Kündigung erhält, sollte sich unbedingt zu den eigenen Möglichkeiten beraten lassen. In vielen Fällen wird auch ein Aufhebungsvertrag angeboten, vor allem, wenn man erst vor Kurzem in das Unternehmen eingetreten ist. Mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses möchte der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin in der Regel die gesetzlichen Kündigungsfristen umgehen. Gerade im schnelllebigen Alltag eines Start-ups legen viele Gründer:innen ihren Mitarbeiter:innen gerne einen Aufhebungsvertrag vor. Dies ist aber nicht immer die beste Variante für den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin. Daher empfiehlt sich hier eine Prüfung durch eine:n Arbeitsrechtsexpert:in. Insbesondere, wenn eine Abfindung bei Aufhebungsvertrag ausgehandelt werden soll, lohnt sich der Rat eines oder einer Expert:in.
Der Businessplan ist in sicheren Tüchern, die Finanzierung steht und der Lohn auf dem eigenen Konto kommt pünktlich. In einer solchen Firma gibt man gerne sein Bestes und bleibt abends oder am Wochenende auch mal freiwillig ein bisschen länger. Nette Vorgesetzte und Kolleg:innen machen den Tag im Büro zum reinsten Vergnügen. Doch selbst das beste Team ist nicht immun gegen Streit. Vor allem plötzlich auftretende Schwierigkeiten führen zu Unstimmigkeiten zwischen den Mitgliedern im Team. Im schlimmsten Fall werden die Streitigkeiten schließlich so schlimm, dass Mitarbeiter:innen das Unternehmen verlassen müssen.
Die Wogen einer Gründung sicher zu durchschiffen ist nicht einfach. Vielmehr kommt es fast immer zu kleinen oder großen unvorhergesehenen Zwischenfällen. Dabei zeigt sich schnell, wie gut die Chemie im Team wirklich ist. Eine gesunde Diskussionskultur zu entwickeln und die Kommunikation zwischen den Mitarbeitenden sowie zwischen Mitarbeiter:innen und Vorgesetzten zu verbessern sollte daher Priorität haben.
Leider übersehen viele Arbeitnehmer:innen in Start-ups die schlechte durchschnittliche Prognose. Denn bis zu 90 % aller Start-ups scheitern in den ersten Geschäftsjahren. Konflikte im Team oder zwischen den Gründer:innen gehören zu den häufigsten Gründen für die Zerschlagung vielversprechender junger Unternehmen.
Wer als Arbeitnehmer:in nicht zwischen die Fronten geraten möchte, muss dabei manchmal schwere Entscheidungen treffen. So kann es durchaus Sinn ergeben, abzuspringen und die eigene Karriere andernorts fortzusetzen. Die dynamische Personalkultur im deutschen Start-up-Bereich ermöglicht sogar einen schnelleren Aufstieg in höhere Positionen, wenn man sich beim Unternehmenswechsel geschickt anstellt.
Einen Aufhebungsvertrag zu schließen ist oft die beste Möglichkeit für Arbeitgeber:innen, um sich der gesetzlichen Pflichten im Kündigungsrecht zu entledigen. Für Arbeitnehmer:innen sind Aufhebungsverträge hingegen oft nachteilig. Vor allem, wer bereits eine neue Anstellung in Aussicht hat, kann aber mit der Abfindung aus einem Aufhebungsvertrag gut abschneiden. Auch werden in erfolgreichen Start-ups nicht selten höhere Abfindungen bezahlt als in etablierten Firmen.
Aufpassen sollte man aber dennoch. Es kann durchaus vorkommen, dass Arbeitgeber:innen Druck ausüben, um eine schnelle Entscheidung herbeizuführen. Falls Sie Konflikten ausgesetzt sind, die einen Aufhebungsvertrag nötig machen, ist daher ein kühler Kopf gefragt. Ein Rechtsbeistand kann dafür sorgen, dass man die richtige Entscheidung trifft.
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