Körperverletzungsdelikte gehören zu den am häufigsten polizeilich registrierten Straftaten. Auch wenn die Anzahl der verzeichneten Delikte in den letzten Jahren stetig sank, haben diese Vergehen nicht an Relevanz eingebüßt. Eine Anzeige wegen Körperverletzung kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Deshalb ist es ratsam, in solchen Fällen rechtlichen Beistand einzuholen. Was es bei der Strafverteidigung zu beachten gilt, erläutert der nachfolgende Artikel.
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen einer Vielzahl an Körperverletzungsdelikten und subsumiert diese in die Kategorie allgemeines Strafrecht. Dazu zählen insbesondere:
Hierbei ist anzumerken, dass die vorgenannte Aufzählung nicht abschließend ist. Schriftlich fixiert sind diese Straftaten im Strafgesetzbuch. Demnach liegt eine einfache Körperverletzung vor, wenn jemand eine andere Person verletzt und dabei weder gemeinschaftlich vorgeht noch gefährliche Werkzeuge oder Hilfsmittel nutzt.
Im Gegensatz dazu macht sich eine Person wegen schwerer Körperverletzung strafbar, wenn sie
einen anderen Menschen an der Gesundheit schädigt.
Bei einer schweren Körperverletzung handelt es sich um eine einfache Körperverletzung, die indes schwere respektive dauerhafte gesundheitliche Folgen für den Geschädigten nach sich zieht.
Eine fahrlässige Körperverletzung ist gegeben, wenn der Täter die Straftat nicht absichtlich begeht. Das ist zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden oder Betriebsunfällen der Fall.
Wie sieht die optimale Verteidigungsstrategie bei Körperverletzungsdelikten aus? Diese Frage ist pauschal nicht zu beantworten. Dennoch existieren einige Grundsätze, die nachfolgend erläutert werden.
Wer als Beschuldigter einer Körperverletzung eine Vorladung der Polizei bekommt, muss den Termin nicht wahrnehmen. Vielmehr besitzen Beschuldigte das Recht, zur Sache zu schweigen. Diese Möglichkeit sollte unbedingt wahrgenommen und sofort nach Erhalt des Schriftstücks ein Strafverteidiger konsultiert werden.
Im Ermittlungsverfahren können Strafverteidiger Akteneinsicht beantragen. Das bedeutet, dass der Jurist die gesamte Ermittlungsakte in Kopie bekommt. Nach Durchsicht des Akteninhalts ergeben sich bereits häufig Möglichkeiten, das Verfahren durch schriftliche Anträge zur Einstellung zu bringen. Unter anderem kommen hier Rechtfertigungsgründe wie Notwehr oder die Verfahrenseinstellung aufgrund geringer Schuld in Betracht.
Es kommt nicht selten vor, dass Zeugen widersprüchliche Angaben zum Sachverhalt machen. Insbesondere bei Körperverletzungsdelikten sind Zeugenaussagen der Beweis, den die Ermittlungsbehörden am regelmäßigsten anführen. Diese bieten einen idealen Ansatzpunkt zur Strafverteidigung. In der Ermittlungsakte sind oft Angaben von Zeugen enthalten, die gegensätzliche Aussagen tätigen oder den Beschuldigten entlasten. Diese Inhalte zu kennen ist elementar, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Des Weiteren kann es im Sinne der Verfahrenseinstellung sinnvoll sein, die Glaubwürdigkeit des Geschädigten auf den Prüfstand zu stellen. Behauptet dieser zum Beispiel aufgrund eines Schlages Verletzungen davongetragen zu haben, sollte dies belegbar sein. Kann das vermeintliche Opfer jedoch kein ärztliches Attest oder Lichtbilder der Gesundheitsschäden vorweisen, stellt dies die Authentizität des Geschädigten infrage.
Bei Erhalt einer Strafanzeige wegen Körperverletzung drohen weitreichende Konsequenzen. Die Verteidigungsstrategie sollte sich darauf konzentrieren, die Ermittlungsakte einzusehen und Widersprüche in den Zeugenaussagen aufzudecken.
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