Ökonom:innen sagen seit Jahrzehnten voraus, dass mit der zunehmenden Automatisierung in der Geschäftswelt auch die individuelle Arbeitszeit, die jede:r von uns für das angestrebte Produktivitätspensum täglich ableisten muss, weniger wird. Das sind erfreuliche Aussichten, denn wer weniger Zeit mit der Arbeit verbringt, dem bleibt mehr vom Tag, um den persönlichen Interessen nachzugehen und um Zeit mit der Familie zu verbringen. Immer mehr Menschen entscheiden sich dazu, dauerhaft in Teilzeit zu arbeiten. Doch was bedeutet Teilzeit eigentlich, und wie können Arbeitnehmer:innen eine dauerhafte Reduktion ihrer wöchentlichen Arbeitszeit erreichen? Wir versuchen, in diesem Artikel die dringendsten Fragen zu beantworten.
Die “normale” Wochenarbeitszeit in Deutschland und vielen anderen Ländern der Welt beträgt rund 40 Stunden in der Woche, üblicherweise aufgeteilt auf fünf Werktage. Von Teilzeitarbeit spricht man, wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin planmäßig und dauerhaft weniger als diese 40 Stunden pro Woche arbeitet. Eine feste Definition, wie viele Stunden das wöchentlich sein müssen oder dürfen, gibt es dabei nicht, allerdings wird unterschieden in:
In der Tat gibt es gewisse Vorgaben für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen. Nach deutschem Arbeitsrecht hat jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin einen Anspruch auf eine Beschäftigung in Teilzeit, wenn ein paar einfache Kriterien erfüllt sind. Dazu zählen:
Von der Arbeitsgeberseite darf ein Antrag auf eine Teilzeitstelle nur dann abgelehnt werden, wenn dies auch begründet werden kann. Das ist generell immer dann der Fall, wenn eine Arbeitszeitverkürzung zu maßgeblichen Problemen in der Organisation, Sicherheit, Produktion oder finanziellen Verwaltung führen würde. Die Gründe, aus denen Ihr Antrag abgelehnt werden kann, sind gesetzlich relativ klar geregelt. Dasselbe gilt für den Zeitrahmen der Ablehnung: Ist diese nicht spätestens einen Monat vor dem von Ihnen beabsichtigten Beginn der Teilzeitarbeit erfolgt, gilt Ihr Antrag automatisch als angenommen.
Während es in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf eine Teilzeitstelle gibt, solange die betrieblichen Bedingungen dies zulassen, gibt es umgekehrt zum Leidwesen vieler Angestellter keine Pflicht, in Teilzeit Beschäftigte (wieder) auf eine Vollzeitstelle hochzustufen. Aus diesem Grund will ein Antrag auf eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit gut überlegt sein – im schlimmsten Fall kann er zu einer “Teilzeitfalle” führen, aus der man ohne einen Jobwechsel nicht mehr herauskommt. Wer seine Arbeitszeit gar nicht permanent, sondern nur übergangsweise reduzieren will, ist unter Umständen besser damit beraten, das direkte Gespräch mit dem oder der Vorgesetzten zu suchen und eine persönliche Lösung zu finden.
Wenn auch langfristig keine finanziellen Gründe dagegensprechen, ist eine Beschäftigung in Teilzeit für viele Arbeitnehmer:innen eine gute Wahl. Das demonstriert nicht zuletzt der ungebrochene Trend hin zur Teilzeitarbeit.
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