Vermögensschadenhaftpflicht: Wer braucht sie?
Die Betriebs-Haftpflichtversicherung für Gründer wurde bereits an dieser Stelle vorgestellt. Sie hilft Risiken abzufedern, die den Betrieb selbst betreffen bzw. von ihm ausgehen. Einige Berufsgruppen benötigen dagegen verpflichtend eine Berufs- oder Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH). Was genau ist das und für wen ist sie vorgeschrieben? Und für welche anderen Selbstständigen und Unternehmer ist sie sinnvoll?
Verpflichtende Versicherung
Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung empfiehlt sich vor allem für Selbstständige, die beruflich beratend, verwaltend oder vermittelnd tätig sind. Sie gehört zu den Berufshaftpflichtversicherungen. Sie ist weder für Personen- noch Sachschäden verantwortlich. Stattdessen werden durch sie sogenannte “echte Vermögensschäden” abgesichert, also finanzielle Schäden eines Mandanten durch eine Falschberatung. Das ist insbesondere in Kammer- und Dienstleistungsberufen relevant. Für einige Berufsgruppen, wie Rechtsanwälte und Steuerberater, ist sie sogar verpflichtend. Die Versicherungssummen sind wesentlich höher als bei der privaten Haftpflichtversicherung. Eine der Hauptanforderungen an eine VSH ist deshalb, dass die Versicherungssumme eine Mindesthöhe von 250.000 Euro pro Versicherungsfall hat.
VSH für Anwälte
Anwälte, egal, ob selbstständig, freiberuflich oder angestellt tätig, brauchen eine VSH – auch Anwalts-Haftpflicht genannt. Diese Versicherung gilt einzig für Vermögensschäden, die durch Tätigkeiten des Anwalts entstehen. Die Zulassung als Anwältin oder Anwalt hängt davon ab, dass ständig eine solche Versicherung vorliegt. Wird der Schutz gekündigt, muss das der zuständigen Rechtsanwaltskammer mitgeteilt werden. Der Haftungsanspruch eines Mandanten verjährt nach drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstand. Allerdings wird davon ausgegangen, dass der Klient kein Experte ist und somit zunächst sowohl die tatsächlichen Umstände kennen als auch Kenntnis darüber erlangen muss, dass der Rechtsberater einen Fehler begangen hat, der rechtlich gesehen zum Schaden geführt hat. Erst dann beginnt die Verjährungsfrist. Deshalb sind entsprechende Versicherungen wie die Vermögensschadenhaftpflicht der Nürnberger Versicherung mit einem Spätschadenschutz ausgestattet, der auch nach Ende der Berufsausübung wirksam bleibt.
Weitere Berufsgruppen
Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure benötigen ebenfalls eine VSH. Sie lässt sich je nach Tätigkeit anpassen, um die größten wahrscheinlichen Risiken abzusichern. Die Ansprüche, die entstehen, wenn ein Schaden entdeckt und auf einen Fehler im Architektenentwurf zurückzuführen ist, wären ohne eine solche Versicherung in vielen Fällen nicht tragbar.
Finanzdienstleister wie beispielsweise Versicherungsmakler und Anlageberater müssen sich durch eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung absichern, da sie für finanzielle Schäden aus Beratungsfehlern selber haften. Sie werden dann gegen unabsichtlich begangene Fehler in der Beratung in ihrem eigenen Versicherungsbereich versichert. Eine weitere Aufgabe des Versicherers ist die Abwehr von unbegründeten Schadensansprüchen, deren bloße Androhung für Selbstständige ohne Versicherung bereits ein finanzielles Risiko darstellt. Das wird als passiver Rechtsschutz bezeichnet.