Für Einzelpersonen, Selbstständige und auch größere Unternehmen bietet das Internet mittlerweile eine Vielzahl von Möglichkeiten, Geld zu verdienen bzw. Umsatz zu erzielen. Insbesondere die Generierung von zusätzlichem, passivem Einkommen wie durch Bannerwerbung, Webinare, eBooks aber auch Affiliate-Partnerschaften liegen hoch im Kurs. Speziell in letzterem Fall wird das Thema Steuern allerdings oft unzureichend bzw. gar nicht berücksichtigt.
Grund hierfür sind oft die damit verbunden Rahmenbedingungen. Insbesondere Unternehmen, welche beim Affiliate Marketing zu den Einsteigern zählen, sind der Auffassung, dass es sich bei geringen Werten um nicht relevante Größen handelt. Werden jedoch Affiliate-Links regelmäßig auf unternehmensinternen Webseiten integriert, wird eine Absicht zur Gewinnerzielung verfolgt. Des Weiteren sind zusätzliche rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten.
In Bezug auf das Affiliate Marketing stehen Selbständigen bzw. Unternehmen drei Möglichkeiten zur Registrierung zur Verfügung. Wenn die eigenen Affiliate-Seite nicht eindeutig einem freien Beruf wie jenem des Steuerberaters oder Arztes bzw. einem Land- oder Forstwirtschaftsbetrieb zuzuordnen ist, müssen Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb registriert werden. Geregelt wird jener Sachverhalt über das deutsche Einkommensteuergesetz.
In diesem Zusammenhang sind drei wichtige Aspekte zu beachten. Neben der Selbständigkeit, sprich dem Handeln auf eigene Rechnung und Gefahr bzw. der Nachhaltigkeit ist auch die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr entscheidend. Wird auch nur eine dieser Voraussetzungen bei der unternehmerischen Tätigkeit als Affiliate erfüllt, sollte sich der betroffene Betrieb hier mit dem Thema Steuern auseinandersetzen.
Auf das unternehmerische Einkommen als Affiliate können Steuern anfallen. Der hier erzielte Gewinn müssen in der Steuerklärung, genauer gesagt in der Anlage G als Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft angeben werden. In diesem Zusammenhang können sich die Angaben jedoch nicht nur auf die Einkünfte beschränken. Etwaige Kosten, die den Gewinn senken, können entgegengerechnet werden, was aus betrieblicher Sicht zu einer Steuerersparnis führt. Eine Steuerersparnis kann dann entstehen, wenn die Kosten höher sind als die Einnahmen. Auf Dauer unterstützt das Finanzamt diese Rahmenbedingungen jedoch nicht.
Der bloße Einsatz von Affiliate Marketing bedeutet jedoch nicht, dass das betreffende Unternehmen automatisch einer steuerlichen Verpflichtung unterliegt. Aktuell beläuft sich der Grundfreibetrag auf 9.408 Euro. Erst wenn dieser Betrag überschritten wird, muss Einkommenssteuer bezahlt werden.
Abgesehen davon ist für Unternehmer:innen mit Affiliate-Partnerschaften auch die Umsatzsteuer entscheidend – auch hier muss regelmäßig ein entsprechender Betrag abgeführt werden. Wie oft jedoch eine Umsatzsteuervoranmeldung durchgeführt werden muss, wird individuell vom Finanzamt festgelegt. Entscheidend sind dabei die jeweiligen, generierten Umsätze. Auch hier haben Betriebe die Möglichkeit, eigene Ausgaben der zu zahlenden Umsatzsteuer entgegen zu rechnen.
Im Falle geringer Einnahmen und Ausgaben, lohnt sich außerdem die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Dies bedeutet eine Befreiung von der Umsatzsteuerabgabepflicht. Die Grenzen belaufen sich auf 22.000 Euro für das vergangene bzw. 50.000 Euro für das aktuelle Jahr.
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